Darf ich nur die Reifengröße fahren die im Fahrzeugschein steht?

6 Antworten

JA - und nicht nur die Reifengröße sondern auch der exate Felgentyp muß stimmen.

Bei Mercedes gibt es Listen mit einer Allgemeinen -Firmenzulassung , detailiert auf Bj und exaktem Typ. sollte man bei den Papieren mitführen.

Kommt auch 'drauf an, ob man noch die alten Papiere (Kfz-Schein und -Brief) hat oder schon die neuen (Zulassungsbescheinigung Teil I und II).

In den alten Papieren sind alle für das Fahrzeug zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen eingetragen. Fährt man andere, verliert man die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz.

In den neuen Fahrzeugpapieren steht leider nur noch (irgend-) eine der zulässigen Bereifungen drin. Also sich am besten bei der Ummeldung den alten, entwerteten Kfz-Schein oder -Brief mitgeben lassen, damit man bei einer Polizeikontrolle nachweisen kann, dass man zulässige Reifen montiert hat.

Wenn man ein gebrauchtes Auto kauft, dass bereits die neuen Papiere hat, kann man sich nur beim Hersteller bzw. Vertragshändler erkundigen, ob auch eine andere Bereifung erlaubt ist. Aber auch hier gilt: am besten einen Nachweis dabei haben, damit die Polizei einem das Auto nicht stilllegt.

Ja. Andere müssten beim TÜV eingetragen werden. Außer der Zulassung verliert man auch den Versicherungsschutz.

...nur wie vorgeschrieben oder mit Ausnahmegenehmigung erlaubt !

ja. Wenn man falsche Reifen fährt verliert man die Zulassung