Darf ich meine Steuer-ID weitergeben fürs Investieren(Aktien)?

3 Antworten

Ein Freistellungsauftrag über die Erträge ist nur noch mit Steuer-ID gültig - ansonsten muß Kapitalertragsteuer abgeführt werden.

Wenn Kapitalertragsteuer abgeführt werden muß, muß durch die Steuer-ID die Kirchensteuerpflicht abgefragt werden.

Ansonsten ist bei allen Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten von Konten, Depots etc. die Steuer-ID, gem. Geldwäschegesetz, verpflichtend abzufragen.

Für die Abführung der Steuer selbst, ist sie allerdings nicht erforderlich, da nur die Gesamtsumme aller Kunden anonym abgeführt wird.

Ja, das musst du sogar, um das Depot eröffnen zu können. Der Broker führt für dich Kapitalertragssteuer ab und benötigt sie zu diesem Zweck.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – verbringe gerne Zeit an der Börse
DerSchopenhauer  28.10.2021, 08:26
Der Broker führt für dich Kapitalertragssteuer ab und benötigt sie zu diesem Zweck.

Dafür braucht er sie eben nicht - die Kapitalertragsteuer wird anonym in einer Gesamtsumme aller Kunden abgeführt.

Es gibt 3 andere Gründe...

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Marc  28.10.2021, 11:02
@DerSchopenhauer

Selbstverständlich wird die Steuer in der Gesamtheit und „anonym“ abgeführt, über die Steuer-ID kann aber notfalls der Empfänger von Kapitalerträgen nachvollzogen werden. Banken könnten Abgeltungssteuer auch ohne Steuer-IDs und damit unabhängig von Freistellungsaufträgen und Kirchensteuer abführen, nur eben nicht in der richtigen Höhe. Er benötigt sie also eben zu diesem Zweck.

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Die musst du sogar dort angeben, damit die Kapitalertragssteuer abgeführt werden kann.

DerSchopenhauer  28.10.2021, 08:27

"Danke" war irrtümlich.

Dafür braucht er sie eben nicht - die Kapitalertragsteuer wird anonym in einer Gesamtsumme aller Kunden abgeführt.

Es gibt 3 andere Gründe...

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