Darf ich mein Motorrad ohne DB Killer fahren?
Hallo
Ich habe mir vor kurzen eine Gsxr 600 K8 gekauft. Das Motorrad hat einen Leo Vince GP Pro Auspuff. Der db-killer dieses Auspuffes ist mit einer Schraube angemacht. Der Verkäufer hat anscheinend das Motorrad ohne db-killer vorgeführt und ist durchgekommen. Meine Frage ist jetzt soll ich das Motorrad selbst nochmals checken lassen oder ohne db-killer fahren? Habe mit dem Handy mal nachgemessen und die Lautstärke wäre genau noch im legalen Bereich.
Gruss Damian
5 Antworten
Wenn du die Lautstärke des Fahrzeugs vorsätzlich über die "normalen" (nach ABE zulässigen) Werte erhöhst, dann ist das eine unzulässige Veränderung, die die Betriebserlaubnis ungültig macht und dir Ärger einbringt.
Du darfst auch dann nicht ohne db-Killer fahren wenn sich die db-Zahl durch den Ausbau nicht verändert. Die ABE bezieht sich auf den Orginal- und nicht baulich veränderten Zustand vom Auspuff und Motorrad. Die ABE wäre erloschen wenn das nicht gegeben ist. Bei einer Kontrolle würdest du dann nicht eher weiterfahren dürfen bis das Killer Ding wieder in der Tröte ist. Zauberst du vor den Augen der Cops das Killer Ding aus dem Hut werden sie dir Vorsatz unterstellen. Das wäre jetzt das was ich dazu wüsste. Abgesehen davon wüsste ich jetzt nicht ob die Messung mit dem Smartphone mit der von den Cops gleich ist. Das ganze stellt eine Ordnungswidrigkeit da wofür du 50 Euro Bußgeld und 1 Punkt verpasst kriegen würdest.
Eigentlich ist es ganz einfach. Das Ding darf auf keinen Fall lauter sein als in den Papier eingetragen. Dazu kommt, das der Auspuff nur zusammen mit dem DB Killer legal ist.
Fazit: nein so zu fahren ist illegal
Die stehen ja auch nicht auf nem Beiblatt. Die Lautstärke steht in deinen Fahrzeugpapieren
hast du den DB- Killer entfernt=erlischt die Betriebserlaubnis vom Fahrzeug
Aber darf ich mit einem geschraubten db-killer auch fahren oder sollte ich den mit Nieten befestigen?
Wenn er im Originalzustand des Fahrzeugs festgeschraubt ist, dann ist das so abgenommen und zulässig. Dann musst du nichts vernieten. Aber das Teil entfernen und ohne dieses am Straßenverkehr teilnehmen darfst du nicht.
Nein.
okay also auf dem Beiblatt steht keine spezifische Lautstärke. Jedoch bin ich ohne db-killer immer noch unter der Lautstärke die auf dem Motorradrahmen steht.