Darf ich ein solches Schild an meinem Parkplatz anbringen?

9 Antworten

die idee ist im ansatz gut, aber nicht ausgereift, weil einige deiner maßnahme nicht gesetzeskonform sind.

bringe ein schild an, dass es sich um einen privatparkplatz handelt und für fremdfahrzeuge verboten ist.

so wie auf großen supermarkt-parkplätzen, die heute von "park controll" überwacht werden, müssen leute, die sich nicht an die regeln halten (meistens parkscheibe) eine saftige gebühr bezahlen.

du hast aber alle fremdparker ausgeschlossen und darfst daher gleich mit strafmaßnahmen drohen. die parkkralle ist anders als das (kostenpflichtig auf deine kosten) abschleppen-lassen eine sehr wirkungsvolle alternative, wenn du dem falschparker die chance gibst, sich bei dir zu melden.

ich hatte mal eine garage direkt am wohnhaus, die einfahrt war mit zick-zack-line (zeichen VZ299 gekennzeichnet) nebenan eine videothek. abends, wenn ich in die garage wollte, war die einfahrt fast immer zugeparkt. ein paar mal konnte ich das auto (keine handbremse, kein eingelegter gang) auf die straße schieben. war das auto blockiert, habe ich mit einer fettpresse (zähes kettenfett) ein parkverbots-zeichen auf die windschutzscheibe "gemalt". nach einigen wochen nahm das falschparken spürbar ab.


Extrafrager 
Fragesteller
 08.05.2021, 10:12

Parkkralle wäre aber doch als Privatperson eine Nötigung. Ich bin ja keine Polizei oder ähnliches, richtig?

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fanclub75  08.05.2021, 10:15
@Extrafrager

du musst dem falschparker die chance geben, sich ohne viel aufwand bei dir zu melden, also du musst zu hause sein, wenn er klingelt oder anruft.

schließlich macht die polizei das in einigen städten genau so.

der ertappte sünder wird in der situation kaum eine dicke lippe riskieren oder dir mit einer anzeige drohen.

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Eine Sperre mit einem Schloss auf die Einfahrt montieren.

Du kannst einen Anwalt beauftragen, rechtliche Schritte gegen den Fahrer/Halter einzuleiten. Der weiß genau, was rechtlich möglich ist und was nicht.

Nutzt alles nichts, ich hab mal zugeparkt nachdem klare Ansage nichts geholfen hat. Die Frage ist ob Du dort parken darfst. Die Polizei ist eh nicht zuständig, da Privatparkplatz.


Extrafrager 
Fragesteller
 08.05.2021, 10:06

Das zuparken wäre aber so nötigung. mit dem schild wäre er aber einverstanden

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SevenOfNein  08.05.2021, 10:08
@Extrafrager

Ja, das ist ihm Schnuppe. Kannst auch ungeschickt mit der Schubkarre dranfahren oder mit dem Fahrrad ooops. Wenn Du eine gute Haftpflicht und Rechtschutzversicherung hast.

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Extrafrager 
Fragesteller
 08.05.2021, 10:10
@SevenOfNein

Ja, das letzte mal habe ich bei regen aus versehen ein KG Mehl auf der Windschutzscheibe verteilt... das fand er gar nicht lustig und wollte mich anzeigen, die Polizei hat dann aber gesagt, als sie vor ort war "Naja, Herr X.. Sie stehen auf dem parkplatz eines Bäckermeisters, der benötigt den parkplatz täglich sehr oft für Lieferungen usw... und das mal mal Mehl durch die gegend fliegt ist auch normal..."

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Ist es denn wirklich dein Parkplatz oder bezahlst du nur dafür das du den benutzen darfst?

Ansonsten könnte ich mir vorstellen das sowas sittenwidrig/Wucher ist.


Extrafrager 
Fragesteller
 08.05.2021, 10:09

Mein persönliches Eigentum. Wucher? Naja, der Schaden den ich damit habe (Lohnausfall) ist ja auch nicht unerheblich, da ich dann ca 500m laufen müsste

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