Darf ich bei gemeinsamen Sorgerecht mein Kind ( 6 Monate ) mitnehmen bei Trennung und erst mal zu meiner Mutter will?

7 Antworten

Gemeinsame Sorge = gemeinsame Entscheidung.

Wenn du das Kind nur zu Besuch zur Mutter mitnimmst, ist es kaum ein Problem. Dauerhaft wirst du allerdings das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erlangen müssen, wenn er seine Zustimmung verweigert.

Und bei Trennung ist eh ein Anwalt ratsam. Denn es geht ja nicht nur um das Kind, sondern auch um Unterhaltsansprüche, ggf. Zuweisung der ehelichen Wohnung etc.

Zum gemeinsamen Sorgerecht / Aufenthalt des Kindes:

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist als Teil des Sorgerechts (§ 1631 Abs. 1 BGB) eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/gemeinsames-sorgerecht-wer-bestimmt/#:~:text=Das%20Aufenthaltsbestimmungsrecht%20ist%20als%20Teil,und%20wo%20es%20wohnen%20darf.

Nur mit seiner Zustimmung, denn, gemeinsames Sorgerecht = gemeinsame Entscheidung.


Lurch123532  07.03.2023, 22:43

Kann man sich nicht einigen, dann entscheidet das Familiengericht und die geben das Baby zur Mutter.

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Schimeck  07.03.2023, 22:46
@Lurch123532
dann entscheidet das Familiengericht

richtig

und die geben das Baby zur Mutter

nicht pauschal, sonst wäre es keine "Entscheidung"

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Lurch123532  07.03.2023, 22:47
@Schimeck

Die Mutter ist zuhause und er geht doch arbeiten. Wie will das Gericht da das Kind zum Vater geben?

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Schimeck  07.03.2023, 22:50
@Lurch123532

Weder kann ich der Frage entnehmen, dass die Mutter zu Hause ist, noch, dass der Vater arbeiten geht, Mutmaßungen sind hier fehl am Platz. Außerdem könnte das Kind auch in eine Kinderkrippe, wenn der Vater arbeiten muss, Nichts, aber auch gar nichts spricht hier das Recht automatisch der Mutter zu.

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Lurch123532  07.03.2023, 22:52
@Schimeck

Steht in den vorherigen Fragen, dass sie sich alleine um das Kind kümmert und er auf dem Bau arbeitet. Wenn er nach Hause kommt ist er geschafft und kann sich nicht mehr um sein Kind kümmern.

Da die Mutter den gesetzlichen Erziehungsurlaub hat, bekommt sie auch das Kind..

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Schimeck  07.03.2023, 22:54
@Lurch123532
Steht in den vorherigen Fragen, dass sie sich alleine um das Kind kümmert und er auf dem Bau arbeitet. 

Sorry, ich kann nicht riechen, dass es sich hier um einen Fortsetzungsroman handelt. Und trotzdem gilt für mich, ich kenne nur eine Seite der Medaille und antworte deshalb neutral.

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Lurch123532  07.03.2023, 23:02
@Schimeck

Ein Vater bekommt nur sehr schwer die Möglichkeit sich um sein Kind zu kümmern. Ist die Mutter im Erziehungsurlaub, dann bekommt sie auch das Kind. Dafür st der Erziehungsurlaub ja auch da.

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Schimeck  07.03.2023, 23:04
@Lurch123532

Auch Väter können Erziehungsurlaub nehmen. Deshalb mag das zwar vielleicht für diesen speziellen Fall stimmen, aber allgemein stimmt Deine Aussage einfach nicht. Gibt genug Beispiele, wo das Kind dem Vater zugesprochen wurde.

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Lurch123532  07.03.2023, 23:07
@Schimeck

Leider gibt es kaum Beispiele, wo der Vater das Sorgerecht bekommt. Väter können auch Erziehungsurlaub nehmen, aber meistens sind es nur die 2 Monate, die sie - wenn überhaupt - nehmen.

Da die Mutter jetzt aber Erziehungsurlaub hat, kann sie bei ihrer eigenen Mutter einziehen oder auch in eine WG oder zu einem neuen Partner, mit dem Kind.

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Schimeck  07.03.2023, 23:11
@Lurch123532
Da die Mutter jetzt aber Erziehungsurlaub hat, kann sie bei ihrer eigenen Mutter einziehen oder auch in eine WG oder zu einem neuen Partner, mit dem Kind.

Darüber hat noch niemand entschieden, sorry!

Und damit möchte ich hier die Diskussion beenden, da bei mir langsam der Eindruck entsteht, dass Du mit der Fragestellerin befreundet bist oder ähnliches. Übrigens, als Schöffe würdest Du bei jedem Gericht wegen Befangenheit ausscheiden müssen, denn Du beurteilst nicht neutral.

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Lurch123532  07.03.2023, 23:14
@Schimeck

Das Kind ist ganztägig mit der Mutter zusammen und der Vater ist lediglich am Abend und in der Nacht da. Zu wem hat das Baby da eine stärkere Bindung? Das hat nichts mit Befangenheit zu tun. Die Mutter kümmert sich 24/7 um das Kind, dass sieht auch jedes Gericht so.

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Schimeck  07.03.2023, 23:15
@Lurch123532

Du hast die andere Partei nicht gehört... Befangen! Und nun gute Nacht!

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Lurch123532  07.03.2023, 23:18
@Schimeck

Baby von 6 Monaten und die Mutter hat Erziehungsurlaub. Da gibt es keine Befangenheit.

Ja, ich muss dir leider recht geben, dass die Väter nur sehr schwer an Betreuung für ihr Kind heran kommen, weil die Gerichte fast ausschließlich der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht geben.

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Schimeck  07.03.2023, 23:21
@Lurch123532

Du fällst das Urteil trotzdem vor der Verhandlung, das geht nicht!

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Lurch123532  07.03.2023, 23:22
@Schimeck

Fakt ist, die Mutter ist im Erziehungsurlaub und der Vater geht arbeiten.

Abgesehen davon, ist das hier keine Gerichtsverhandlung.

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Ja, das geht. Was aber danach kommt, wird sich zeigen. Wenn der Vater damit klar kommt, ist alles gut. Wenn aber nicht, kann passieren, dass das Jugendamt eingeschaltet wird um die Situation zu klären.


landonderry  06.03.2023, 14:57

das jugendamt wird nicht eingeschaltet und klärt auch nix. wenn der vater zustimmt, darf sie das kind zum auszug mitnehmen, wenn nicht, bleibts bei vati

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LouPing  02.04.2023, 11:51
@landonderry

Mit welchen Recht bleibt das Kind beim Vater? Beide haben das Sorgerecht.

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landonderry  02.04.2023, 12:10
@LouPing

weil er in der wohnung verbleibt und sagt sie darf es nicht mitnehmen. er hat gemeinsames sorgerecht und verbietet ihr den auszug des kindes. das ist sein recht. funktioniert auch andersrum. wenn er geht, sie das kind einbehalten will, darf er das kind nicht mitnehmen.

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LouPing  02.04.2023, 12:13
@landonderry

Du glaubst tatsächlich das ist ein Wettbewerb und er kann ihr was verbieten? In welcher Zeit oder Religion lebst du denn?

Können sich die Eltern nicht einigen greift zum Wohle des Kindes das JA ein.

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LouPing  02.04.2023, 12:16
@landonderry

Meine Frau und ich, wir waren über 4 Jahre Pflegeeltern - weil der Vater unseres Pflegekindes deine Einstellung hatte und die mit Gewalt durchsetzen wollte wurde der Bub mit Behinderung aus der Familie genommen. Seine Frau kam ins Frauenhaus.

Sie Eltern der FS bieten ihr und dem Kind eine sichere Unterkunft+ Versorgung, für das Alter des Kindes absolut akzeptabel. Das Kind ist keine Möbelstück!

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landonderry  02.04.2023, 12:32
@LouPing

eben das kind ist kein möbelstück. er hat wohnung und gewohnte umgebung und verbietet ihr einfach die mitnahme des kindes. fertig ist er mit ihr. das jugendamt hat garkein recht irgendwo einzugreifen, da hier keine gefahr von ihm ausgeht. sie kann also gehen und darf das kind nicht mitnehmen. fertig ist er mit ihr. daran ändert auch kein jugendamt etwas noch irgendwer sonst. wenn sie es anders will, würde sie klagen müssen. hat er alles im griff, hat sie schlechte karten. so läuft die sache in der realität.

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LouPing  02.04.2023, 12:39
@landonderry

ZWINGT der Mann die Frau das Kind zu belassen ist das eine Form von Gewalt.

Die Realität ist das eine EINIGUNG gefunden werden muss. NIEMAND darf den anderen seinen Willen AUFZWINGEN.

Für derartige Konfliktsituationen gibt es sogar eine Rufbereitschaft und Kurzzeit- Pflegestellen beim Jugendamt.

Deine Realität scheint etwas verschoben.. Die Realität besagt das bis zur Klärung die näher stehende Bezugsperson das Kind vorerst betreut - das ist i.d.R. und in dem Alter die Mutter.

Halt dich Fest - ich bin ein Mann.

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landonderry  02.04.2023, 12:42
@LouPing

nein das ist keine form der gewalt sondern sein recht das sorgerecht zu nutzen. sie will gehen, dann soll sie das doch

so lange sie sich nicht einigen ist das sein wille und der ist für sie bindend. in der sache ist damit feierabend und sie kann gehen, aber das kind nicht mitnehmen. die polizei hilft ihr freundlich vor die tür oder ins nächste frauenhaus. das jugendamt kann sich gerne rufen lassen, kann aber auch hier nichts tun, da sie dazu keine befugnis haben.

auch sie darf ihm keinen willen aufzwingen. das kind bleibt dort wo es gemeldet ist und bei dem der in der wohnung verbleibt. will sie was anderes muss sie klagen. wenn sie das nicht tut, wird sie mit auszug unterhaltspflichtig für das kind. damit ist er mit ihr durch.

besteht die gefahr das sie das kind beim umgang nicht wieder rausgibt, beantragt er begleiteten umgang für sie. er hat sorgerecht und somit das gleiche recht wie sie. sie kann nicht einfach das kind wie einen gegenstand als ihr eigentum in die tasche stecken. so ist die laufende rechtsprechung.

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LouPing  02.04.2023, 12:44
@landonderry
damit ist er mit ihr durch.

Blödsinn.

Du kennst den Grund nicht warum sie geht und dir ist nicht bekannt ob der Vater sich überhaupt um das Kind kümmern kann.

Du entscheidest fernab der Realität, man könnte meinen du lebst im Mittelalter.Offensichtlich wurdest du verlassen ....das erklärt deine Drang nach Rache.

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Zuerst einmal:

Ob ER gehen will oder nicht, ist nicht seine Entscheidung! Wende dich an deinen Anwalt, der soll vor Gericht die Zuweisung der (noch) gemeinsamen Wohnung an dich und das Kind beantragen. IdR wird das Gericht dem folgen, dann muss ER gehen!

Ansonsten: Wenn du für länger mit dem Kind wegziehst, muss ER zustimmen, das ist eine Folge des gemeinsamen Sorgerechts. Also lass dir vom gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuteilen, auch hier brauchst du den Anwalt. Insbesondere dann ratsam, wenn das Kind durch den Umzug den Schulsprengel, also sein gesamtes soziales Umfeld, wechselt und der Umgang dadurch möglicherweise erschwert wird!

Ich empfehle eine Beratung bei der Familien- und Erziehungsberatung (bei usn macht das die Caritas). Beime rsten termin gehst nur du hin, zum 2. Termin wird ER dazu gebeten. Versucht euch GÜTLICH zu einigen, was das GEMEINSAME Kind betrifft!

Ich habe das so gehandhabt: ER bekam die Kinder auf jeden Fall zum "gesetzlichen" Umgang, sprich jedes 2. Wochenende (er die geraden Wochen, ich die ungeraden), und jeweils die erste Hälfte der "langen" Ferien, sprich Winter und Sommerferien. Außerdem bei den "großen" Feiertagen an Weihnachten den zweiten Feiertag und das Osterwochende bis Sonntag abend (Er ging immer zur Osternacht und zur Christmette und wollte, dass die Kids mit ihm gehen).

ZUSÄTZLICH war ich einverstanden, dass die Kinder auf Wunsch zu ihm dürfen unter der Bedingung, dass sie spätestens um XY Uhr dann bei mir abends aufschlugen...und zwar MIT Abendbrot im Bauch!

Das hatte Anlaufschwierigkeiten, funktionierte dann aber ganz hervorragend.

Auch wenn ich den Kerl am liebsten auf den Mond im Alpha-Zentauri-System geschossen hätte....es war und ist der Vater unserer Töchter und SIE haben ein Recht darauf, mit ihm Umgang nach Wunsch zu haben.

Ja, es ist schwer, die eigenen Emotionen und Vorstellungen hintenan zu stellen...aber nur so kann es langfristig funktionieren. Denn auch nach einer Scheidung bleibt ihr Eltern und müsst kooperieren!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – bin selber geschieden mit 2 davon betroffenen Kindern

landonderry  06.03.2023, 14:51

warum sollte sie die wohnung bekommen. wenn er genau das will oder es seine wohnung ist, wird sie nix zugewiesen bekommen. sie will ja ausziehen, somit behält er das kind ein, wenn er das will und ist fertig mit ihr. sie kann gehen, darf aber das kind nicht mitnehmen. er würde das abr im fall eines gerichtsverfahrens auch bekommen, da er gewohntes umfeld erhält.

der rest den du schreibst ist also grober unfug und blödsinn.

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Dea2019  06.03.2023, 19:29
@landonderry

Da liegst du komplett falsch.

Können sich bei der Trennung die Partner nicht einigen, wer die Wohnung behält, wird sie vom Familiengericht demjenigen zugewiesen, bei dem das Kind bleibt. Und gerade bei jüngeren Kindern bleiben diese meist bei der Mutter.

Es geht nicht danach, WER aus der Beziehung raus will, so wie du das formulierst. Und sie "darf" das Kind mitnehmen, er kann es ihr nicht verbieten. Sie muss nur dafür sorgen, dass ein regelmäßiges Umgangsrecht wahrgenommen werden kann.

Bei wem das Kind letztendlich bleibt....ab einem gewissen Alter werden dazu auch die Kinder gehört UND das Jugendamt ist mit im Boot, wenn sich das Paar nicht einigen kann. Da mein Ex einen regelrechten Rosenkrieg angezettelt hat, "dürfte" sich ein Gutachter mit dem Sachverhalt befassen... Ergebnis: Ich war die deutlich friedlichere und kooperativere Seite, deswegen war es für die Kinder besser, bei mir zu bleiben.

Ich habe alles mit meinem Anwalt besprochen und das Diskutieren vor Gericht komplett ihm überlassen. Und was du als "groben Unfug und Blödsinn" bezeichnest, ist übrigens genau das, was bei mir 2008 vom Familiengericht entschieden und für gut befunden wurde.

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landonderry  06.03.2023, 20:08
@Dea2019

nein ich liege nicht falsch. in der regel bekommt der das abr der die wohnung erhält. da die km ausziehen will, wäre das der kv. somit würde er einfach das abr bekommen und das problemlos. es geht danach wer das gewohnte umfeld erhält und wenn sie gehen will, steht ihr das frei. aber das kind darf sie gegen seinen willen nicht mitnehmen.

es gibt auch keinen grund, warum ihr das kind zugesprochen werden sollte wenn sie eh geht. er kann es genauso gut versorgen. somit ist dein beitrag blödsinn und bleibt falsch

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Gamzee95 
Fragesteller
 06.03.2023, 22:27
@landonderry

Wenn er seine Aggressionen nicht unter Kontrolle kriegt und somit eigentlich auch dem Kind schadet sieht es nicht gut aus

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Lurch123532  07.03.2023, 22:37
@landonderry

In der REgel bekommt die Mutter das Aufenthaltbestimmungsrecht zugesprochen. Der Besitz der Wohnung ist da nicht ausschlaggebend. Besonders, wenn das Kind erst 6 Monate alt ist. Da gibt es noch keine Bindung an die Umgebung, da gibt es eine Bindung an die Mutter.

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Lurch123532  07.03.2023, 22:45
@landonderry

Ein Grund ist sicher, wer hat sich in den ersten 6 Monaten um das Baby gekümmert? Wer war da die Bezugsperson. Da ist der Vater meistens raus, da er keinen Erziehungsurlaub nimmt und sich somit gar nicht um das Baby kümmern kann.

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landonderry  02.04.2023, 12:12
@Lurch123532

in der regel bekommt die mutter eben nicht das abr, sondern der der die wohnung behält. will er also das kind einbehalten und die wohnung ebenfalls, dann kann sie gehen und wird auch das abr nicht bekommen. die bindung zur mutter ist nicht mehr als die des vaters.

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Lurch123532  02.04.2023, 13:55
@landonderry

Klar ist die Bindung höher zur Mutter als zum Vater, wenn die Mutter 24/7 für das Kind da ist und auch noch stillt. Wie soll es da noch näher gehen. Der Vater geht arbeiten und ist schon mal 10 Stunden nicht ansprechbar.

Kinder in dem alter interessieren sich null für die Wohnung.

Ich kenne auch keinen Vater, wo das Baby bei ihm geblieben ist.

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landonderry  02.04.2023, 14:06
@Lurch123532

nope das kind hat auch bindung zum vater und somit hat er die gleichen rechte wie die mutter. stillen ist nicht lebensnotwendig. er kann auch die flasche gehen. wenn er das kind bei sich hat, geht er eben in elternzeit auch das ist sein recht. ich kenne genügend väter wo die babys geblieben sind. sorry aber deine antwort bleibt schwachsinn.

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