Darf ich auf dem Friedhof Fotos machen?
Hallo, ich bin leidenschaftlicher Fotograf und ziehe mit meinem Fotoapparat gerne durch die Gegend, um Fotos von den schönen Häuserfassaden der Gründerzeit zu machen. Nun möchte ich aber meinen Horizont erweitern und habe in meiner Gegend einen schönen alten Friedhof entdeckt, der auch relativ gut besucht ist, daher wollte ich vorher auf Nummer sicher gehen und euch Fragen, ob dies erlaubt ist. Ich möchte die schönen alten Grabstätten in meinem künstlerischen Fotoalbum mit aufnehmen. Ich respektiere den Friedhof und die Gräber, was natürlich jeder machen sollte, aber Fotos würden doch schon gehen oder? Wenn das nicht erlaubt ist, werde ich das respektieren und mich davon auch nicht weiter überzeugen lassen. Danke schonmal im vorraus!
10 Antworten
Es ist nicht verboten. So viel ich weiß.
Aber ich würde ,bei dem jeweiligem Friedhof, erstmal die Friedhofsordnung studieren oder das Friedhofsamt fragen.
Und wenn da Personen am Grab stehen , fragen ob sie es dir gestatten.
Das ist bei manchen Dingen problematisch. Ein paar Bilder vom Grab welches man pflegt gehen wohl. Aber das scheint schon in Richtung Profi zu gehen. Heute gibt es zusätzliche Dinge die man beachten muß. Daher ist es am sichersten bei der zuständigen Verwaltung nachzufragen. Es gibt unterschiedliche Ansichten, Vorschriften. Namen sollten auf Grabsteinen, Menschen nicht sichtbar sein.
Das Zusammenspiel zwischen Licht und Schatten ist auf einem Friedhof, meist wegen vereinzelter Bäume sehr auffallend, auch der Herbst hat so seine Farbenspiele. Und wenn es frisch geschneit hat in der Frühe bei leichtem Gegenlicht und es war noch kein Mensch da, eine Aufnahme von weitem ---
Gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 des Urheberrechts-gesetzes (UrhG) ist es zulässig, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.
In der Rechtsprechung ist mittlerweile geklärt, dass Grabsteine und Grabmalanlagen zu den genannten Werken gehören, zudem Friedhöfe – auch wenn sie eine Einfriedung besitzen und zu bestimmten Zeiten geschlossen werden – zu den „öffentlichen Plätzen“ im Sinne des UrhG gehören.
https://www.bivsteinmetz.de/docs/Friedhofskultur_06_2015_FK_06_19022016145509.pdf
Ich habe schon Unmengen Fotos auf Friedhöfen gemacht (von den Gräbern, der Anlage dort, von den Gebäuden). Hat nie Probleme gegeben.
Ich meine dazu gab es schon Urteile oder sowas und innerhalb derer wurde soweit ich weiß entschieden, dass auch Grabsteine oder Grabmäler photographiert werden dürfen, wie jedes öffentlich zugängliche Bauwerk etc. auch.
Ich würde mir an deiner Stelle nochmal die entsprechende Friedhofsordnung anschauen, um ganz sicherzugehen, doch per se müsste es gestattet sein sowas zu photographieren
Solange es nicht explizit in der Friedhofsordnung verboten ist, ist es erlaubt.
Fotos bei fremden Beerdigungen und von Besuchern sind für mich ein absolutes No-Go. Von Veröffentlichungen von Grabsteien und Daten nehme ich auch Abstand.