Darf eine Person bei der Bank die mich kennt meine Daten einsehen?

6 Antworten

Für Mitarbeiter der Bank gilt das Bankgeheimnis.

Das Bankgeheimnis ist eine durch den Bankvertrag stillschweigend übernommene Verpflichtung der Bank, die auch für deren Mitarbeiter bindend ist, keinerlei Informationen über Kunden und deren Geschäftsbeziehungen unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Ausnahmen zur Unterstützung von Strafverfahren aufgrund richterlicher Anordnung (sogenannte Kontoöffnung. Verlassenschaftsangelegenheiten. Auskunftsverpflichtungen bei Minderjährigen gegenüber dem Vormundschaftsgericht. Auskunftsverpflichtungen gegenüber der Finanzmarktaufsicht und nach dem Börsegesetz, sind grundsätzlich zulässig.

Die Verletzung des Bankgeheimnisses wird in Deutschland nicht unter Strafe gestellt. Jedoch ist die unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten gem. § 43 BDSG mit Strafe bedroht. Auch die unbefugte Weitergabe bestimmter Privatgeheimnisse durch einen Amtsträger ist verboten (§ 203 II StGB).

dürfte er Dinge ohne das ich davon weiß in meinem Konto anschauen?

Kommt drauf an, ob er bankintern das Recht dazu hat.

Also wie mein Kontostand ist, wie viel ich diesen und diesen Monat gemacht habe (wahrscheinlich schon)

Nur, wenn er das Recht zur Einsicht in dein Konto hat (bankintern).

aber noch wichtiger: Steht er bei sowas unter sowas wie "Schweigepflicht"

Ja.

oder darf so jemand weiter erzählen wie viel Geld ich am Konto habe oder verdient habe?

Nein.

Und selbst wenn man das bankinterne Recht hat wird man, wenn man auf persönliche Konflikte trifft, seinen Stellvertreter rufen, damit dieser die möglicherweise konfliktbehaftete Tätigkeit durchführt.

Ja, ich war IT-Admin mit Organrecht, und kam im Rahmen meiner Tätigkeit mit dem Konto einer Frau in Berührung, mit der ich, 20 Jahre war's her, Sex hatte.

Im Rahmen der Tätigkeit darf ein Mitarbeiter das Konto einsehen. Nur zur Befriedigung der persönlichen Neugier jedoch nicht.

Gegenüber Dritten gilt das Bankgeheimnis. Hier ist der Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er darf noch nicht einmal sagen, dass du da Kunde bist.

Ich weiss von einem Fall aus dem Bekanntenkreis,dass die Freundin (arbeitete bei einer Bank) den Kontostand ihres "Schwiegervaters" ohne sein wissen abgefragt hat. Das kam raus, und sie war danach auch nicht mehr lange dort.

Aber dein Kontostand oder Vorgänge auf deinem Konto dürfen natürlich nicht nach aussen getragen werden.

Wenn er das jemandem weiter erzählt, dann ist er sofort seinen Job los - und du kannst die Bank wegen Bruchs des Bankgeheimnisses verklagen. Nur gegenüber dem Staat darf die Bank bestimmte Dinge weitergeben, wenn ein Mitarbeiter das gegenüber Bekannten macht, hat der soviel Ärger am Hals, wie du dir gar nicht vorstellen möchtest.