Darf eine Lehrerin eine 6 geben, wenn man bei einer Arbeit unentschuldigt fehlt?

8 Antworten

Schweres Thema... Beim ersten Mal unentschuldigt Fehlen hättest du eine 6 bekommen.. Sie hat dir eine zweite Chance gegeben und die wurde erneut nicht genutzt.. Hmm.. Also am besten mit dem Direktor absprechen, ich persönlich denke, dass sie das darf, da an Hochschulen bzw Universitäten es auch üblich ist, dass Jemand 2 Chancen hat. Wenn beide nicht genutzt werden, dann ist man entweder durchgefallen oder man kriegt halt leone Credits für das Modul...

Theoretisch hätte sie dir eine 6 geben müssen bzw können, an dem unentschuldigten Prüfungstag.
Eigentlich darf man keine 6 geben wenn ein Artest vorzuweißen ist, außer es ist nun nicht mher möglich innerhalb des Notenschlusses diese Prüfung nachzuholen.
Ich denke dies liegt in ihrem Ermessen, da du bei der Hauptarbeit unentschuldigt gefehlt hast und dieses Schuljahr fast vorbei ist.
Sicher bin ich mir aber nicht, vielleicht versuchst du nochmal mit ihr zu reden und dass du den Test unter allen Umständen gerne nachholen würdest?

Sie muss dir eine 6 geben.  

Wenn eine Arbeit geschrieben wird, muss man sich bis 8 Uhr, also vor Unterrichtsbeginn, telefonisch entschuldigen bzw. von den Eltern entschuldigen lassen. Weiterhin benötigst du ein gültiges Attest, das am selben Tag ausgestellt wurde und innerhalb von 3 Tagen in der Schule vorliegt. Wenn du dich immer richtig entschuldigst, ist es auch nicht schlimm, wenn du am Nachschreibtermin wieder krank bist. Es könnte nur sein, dass dann die Schule das Attest anzweifelt und dich zu einem Amtsarzt schickt. 

Da du bei dem Test unentschuldigst fehltest, blieb deiner Lehrerin nichts anderes übrig als dir die Note 6 zu geben. 

Dass sie dir sagte, du könntest doch nachschreiben, ist merkwürdig, v.a. nach dieser Zeit, und nicht rechtens. Da diese Nachschreibprüfung nicht rechtens ist, kann sie nicht gewertet werden und deine 6 bleibt bestehen. 

Bist du dir denn wirklich sicher, dass das die Nachschrift zu der von dir versäumten Arbeit sein sollte und nicht z.B. eine Chance zu einer weiteren, zusätzlichen Note? Oder war das möglicherweise sogar die Nachprüfung, zu der man muss, wenn man durchgefallen ist?

Normal heißt es, dass du (wenn du unentschuldigt fehlst ohne Attest) eine 6 bekommen darfst bei Klausuren und auch bekommst -> gleiches Prinzip, als wenn du ein leeres Blatt abgibst, aber wenn sie dir eine zweite Chance gibt und du dein Fehlen mit einem Attest entschuldigen kannst ist sie nicht berechtigt dir eine 6 zu geben...
Jedoch hast du bei der Klausur unentschuldigt gefehlt und somit ist die 6 gültig. Sie wollte dir dann nochmal eine Chance geben, die du nicht genutzt hast, aber mit Attest gefehlt hast :/ ziemlich knifflig, aber die 6 ist gültig

Ich denke schon da du unentschuldigt gefehlt hast das sie dir da schon die 6 hätte geben können. Mich irritiert das "nach einem Jahr" gab doch dann mindestens schonmal nen zwischenzeugnis wo die 6 oder die fehlende Zensur hätte eingerechnet werden müssen...