Darf ein Auto unendlich lange parken?
Wenn ein Auto angemeldet ist, Steuern und Versicherung sind bezahlt. Darf es dan unendlich lange parken auf kostenlosen Parkplätzen ?
Klar das macht niemanden. Aber aus Interesse wäre das erlaubt ?
7 Antworten
Die StVO selbst hat das nicht wirklich genau definiert. Es gibt grundsätzlich Regeln zum Parken, aber keine für die Dauer ansich, sofern es sich um einen privaten PKW handelt (angemeldet und fahrtüchtig).
Dort finden sich aber zum Beispiel zwei Regeln die wichtig sind: Einmal muss das Fahrzeug in einem "ordentlichen Zustand" sein, dass heißt es muss einigermaßen sauber sein und darf nicht verrotten oder verosten. Genau definiert ist hier die Licht- und Reflektionsanlage sowie das Kennzeichen und die TÜV Plakette.
Dann bist du verpflichtet regelmäßig danach zu schauen, weil jeder Zeit ein temporäres Parkverbot ausgerufen werden kann, welches spätestens 3 Tage vorher angekündig werden muss. Verpasst du das, wird abgeschleppt.
Und letztlich gibt es natürlich noch städtisch geregelte Parkraumbewirtschaftung mit definierten Regeln. Da muss man auf die Schilder achten.
TÜV ist Pflicht, sonst gibt es eine Strafe.
Wenn eine Baumaßnahme ansteht muß das Fahrzeug nach 3 Tagen umgesetzt werden.
Solange vom Fahrzeug keine Gefahr ausgeht, kann man es solange parlken will man will.
Das habe ich selber erlebt, als Leute in einer Nebenstraße, in der ich mein defektes Auto sehr lange abgestellt hatte, die Polizei riefen. Die hat den Leuten erzählt, dass ich da stehen kann, solange das Auto angemeldet sei und noch TÜV habe.
Die erste Hauptuntersuchung ist nach 3 Jahren. Danach alle 2 Jahre. Länger geht es nicht.
Bei Wohnwagen ist es anders.
Spätestens alle zwei Jahre musst du zum TÜV.