Darf der Vermieter die Kaution für NK-Abrechnungen einbehalten, die noch mehr als 1 Jahr auf sich warten lassen?
Hallo, wir haben vor kurzem den Wohnraum gewechselt. Bezüglich der Kaution in Höhe von 1.000 € war eine Vereinbarung mit der Vermieterin getroffen, die angab, dass sie zwar wisse, dass sie die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten darf, dies aber nie mache, sondern immer nur warte, bis die Abrechnung für die Heizkosten kommt. Diese Abrechnung ist nun gekommen, hier werden 530 € Nachzahlung fällig. Eine stattliche Summe, aber noch locker mit der Kaution zu begleichen. Nun teilt uns die Vermieterin mit, dass sie das aus der Kautionssumme zahlt und den Rest (also 470 €) einbehält für die letzte Abrechnung 2022! Wir sind im Juni ausgezogen, es wird also noch eine Abrechnung für 2021 kommen. Meines Wissens nach dürfen Vermieter in Einzelfällen die Kaution länger als 6 Monate einbehalten, aber eine Nebenkostenabrechnung ist so ein Einzelfall doch nicht, oder? Ich muss wissen, ob das rechtens ist, denn sie weigert sich, die Kaution, die an sich gar nichts mit den Nebenkosten zu tun hat, auszuzahlen.
4 Antworten
Da es in diesem Jahr eine Nachzahlung von 530 € gab, dürfte im kommenden Jahr, also für 2021, ebenfalls eine derart hohe Nachzahlung anfallen, es sei denn, Ihr habt zwischenzeitlich eine höhere Vorauszahlung für die Betriebskosten von Januar bis Juni 2021 bezahlt. Somit dürften die 470 € kaum ausreichen und insofern ist die Vermieterin tatsächlich berechtigt, den Rest der Kaution in dieser Höhe einzubehalten.
Rechtlich ist es so, dass soviel einbehalten werden darf, wie erfahrungsgemäß nachgezahlt werden muss und das ist hier auf jeden Fall gegeben.
Zwischenzeitlich sind vielerorts die Kosten für Heizenergie sehr deutlich gestiegen und die Heizkosten sind vor allem im vergangenen Winter, also von Januar bis (leider) in den April angefallen Vielerorts musste die Heizung bis Ende Mai an bleiben. Somit wurde durch Vorauszahlungen für diesen Zeitraum kaum was "angespart". Die Heizkosten von September oder Oktober bis Dezember dürften demgegenüber deutlich weniger aus machen.
Natürlich könnte man mit dem halben Jahr argumentieren und z. B. die Rückzahlung von wenigstens 200 € fordern.
Achtung! Nutzungszeitraum Januar - Juni. Januar - April Heizmonate.
Ja gut, das hab ich mir nämlich auch schon gedacht. Wobei das Mieterverhältnis zum 30.06.21 endete. Damit wird 2022 für 2021 noch ein halbes Jahr abgerechnet. Das wird nicht wieder so viel sein. Aber gut, letztlich können wir das Ganze auch für uns positiv sehen, denn es ist ja wie ein Sparbuch.
Richtig. Ihr könnt mal argumentieren und versuchen, wenigstens einen Teil schon zurück zu bekommen.
Nee, ganz ehrlich: Die Frau ist resistent gegen jede Art von Gegenargumentation. Ich hab einfach keine Lust mehr auf Zoff mit der, das war ein gutes halbes Jahr vor dem Auszug schon eine Tortur. Ich habe ihr jetzt folgenden Text in WhatsApp geschrieben (PS: Das Schreiben, von dem da am Anfang die Rede ist, ist ein Bestätigungsschreiben von mir, das sie benötigt, um die Abrechnung von der Kaution begleichen zu können):
Das Schreiben mache ich ihnen gerne fertig. Die ca. 470 € Rest sind als Sicherheit für die letzte Endabrechnung 2022 zwar viel zu hoch, da das bei weitem die zu erwartende Abrechnungssumme für 2021 übersteigt, aber darüber streite ich mich nicht. Wir sind am 30.06. ausgezogen und damit wird 2022 nur noch ein halbes Jahr abgerechnet, was in diesem Fall, gemessen an der diesjährigen Abrechnung, 265 € wären, die sie einbehalten dürften (das wäre für ihre Absicherung mehr als angemessen), aber ich will hier jetzt kein Fass für aufmachen. Ich hätte ihnen jetzt zu ihrer "Sicherheit" 300 € vorgeschlagen, die sie einbehalten, aber wir machen das anders. Sie bekommen das Schreiben, wenn ich von ihnen vorab die schriftliche Bestätigung erhalte, dass die restliche Kautionssumme für die Endabrechnung 2021 einbehalten wird (auch die Höhe bitte angeben) und die Auszahlung des Überschusses im kommenden Jahr binnen zwei Wochen nach Erstellung der Endabrechnung durch die Brunata definitiv erfolgt. Kurzum: Ich benötige eine schriftliche Bestätigung zur Sicherheit für uns, dass bei ihnen auch über 2021 hinaus noch immer knapp 470 € an Kaution liegen, die sie für die letzte Endabrechnung der Brunata weiterhin einbehalten und auch nur dafür! Ich erwarte demnach heute in einem Jahr die umgehende Auszahlung der Differenzsumme zur Abrechnung 2021 plus Zinsen.
Das ist auf jeden Fall ok, auch wenn man in Details noch das ein oder andere einwenden könnte. Aber wozu, den Zweck erfüllt die Nachricht auf jeden Fall. Nur eines: Du schreibst "plus Zinsen". Welche Zinsen? Die einzigen relevanten Zinssätze > 0 sind die von Verzugszinsen, aber die Gute ist nicht in Verzug.
Bleiben allenfalls noch die Zinsen, die über die Laufzeit des Mietvertrags angefallen sind. Sei mal ehrlich: nahe 0 seit ca. 10 Jahren. Wie viele Cent sollen dabei rüber kommen?
Kaution darf für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis verwendet werden.
Unter anderem auch für zu erwartende Nachzahlungen aus noch nicht fälligen BK-Abrechnungen.
Bei so einer heftigen Nachforderung darf der liebe Vermieter einbehalten, leider.
Selbstverstaendlich hat die Kaution auch etwas mit den noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen zu tun. Genau aus dem Grund darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution vorlaeufig einbehalten. Ob allerdings ein Einbehalt von 460 Euro bezogen auf ein halbes Jahr bei einer Nachforderung von 530 Euro fuer das ganze Vorjahr angemessen ist, wuerde ich dann aber schon bezweifeln.
Nachforderung fuer das gesamte Vorjahr war 530 Euro. Da duerfte ein Einbehalt von 470 Euro fuer ein Halbjahr wohl schon deutlich zu viel sein.