Darf Arbeitsamt Inhalte von Vorstellungsgesprächen einholen?

Lmorg  13.05.2022, 06:11

Geht es um ALG I oder um ALG II? Also Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Mamimami712 
Fragesteller
 13.05.2022, 07:17

Es geht um alg1 und ich habe vor kurzem meine Tochter zur Welt gebracht und möchte daher so lange wie möglich nicht arbeiten. Außer alg1 hätte ich kaum einkünfte

4 Antworten

Grundsätzlich sind solche Gesprächsinhalte sicherlich vertraulich. In diesem Fall gehen sie die Agentur für Arbeit jedoch u.U. etwas an.

Worum geht es denn konkret?


Mamimami712 
Fragesteller
 13.05.2022, 07:19

Um Alg1. Ich habe vor kurzem entbunden und möchte dementsprechend natürlich nicht arbeiten gehen aber Geld beziehen weil mir sonst nur der mindestsatz an Elterngeld zusteht

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Mamimami712 
Fragesteller
 13.05.2022, 09:23
@Agamemnon712

Mutterschaftsgeld bekommt man nur für 8 Wochen nach der Geburt 🥲 und ja ich hab ne tolle Einstellung weil ich mein Kind welches dann 8 Wochen alt ist nicht allein lassen will.

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Agamemnon712  13.05.2022, 09:43
@Mamimami712

Es wird Möglichkeiten geben, ohne Lügen und Betrügen zu müssen.

Du solltest Deine Ansprüche und Möglichkeiten mit dem zuständigen Arbeitsvermittler besprechen.

Ggf. suche eine Beratungsstelle vor Ort auf.

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Mamimami712 
Fragesteller
 13.05.2022, 10:21
@Agamemnon712

Ich war sogar schon beim Anwalt. Es gibt leider keine andere Möglichkeit 😉

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Agamemnon712  13.05.2022, 10:45
@Mamimami712

Der Anwalt wird Dir kaum zu illegalen Aktivitäten geraten haben, wenn ich richtig verstanden habe. Das würde ich nicht glauben, oder der Anwalt taugt nichts.

Es wird bei Dir vor Ort Möglichkeiten geben, herauszufinden, wie bzw. wovon Du in den Wochen und Monaten nach der Geburt (legal) leben kannst.

Unterhaltsforderungen an den Kindesvater sind das erste, was mir dazu einfällt.

Wende Dich an eine Sozialberatungsstelle, wie z.B. Caritas und Diakonie.

Deine Frage halte ich nunmehr für ausreichend beantwortet und bin raus.

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Lmorg  13.05.2022, 11:19
@Agamemnon712

Der Link belegt deine Aussage, dass Gesprächsinhalte zwischen Bewerber und Agentur für Arbeit etwas angingen, leider nicht. Er bezieht sich tatsächlich nicht einmal auf das eigentliche Thema, um das es hier geht, sondern beantwortet nur die Frage danach, ob man Mutterschaftsgeld bekommt, während mal ALG I bezieht.

Hast du für die Aussage "Natürlich gehen derartige Gesprächsinhalte die Agentur für Arbeit etwas an." irgendeinen Beleg oder eine Quelle, aus der du besagten Schluss ziehst?

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Also zuerst mal: das ist jetzt keine Rechtsberatung.

Ich habe ein wenig rumgesucht und das hier bezieht sich nun auf einen Fall, in dem der Ratsuchende ALG II bezieht > ergo geht es um das Jobcenter ABER ich persönlich wüsste keinen Grund, weshalb die dargelegte Argumentation, welche sich auf die Datenschutzgesetzverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz stützt und darlegt, weshalb es einem potenziellen AG nicht zusteht, Inhalte von Gesprächen mit einem Leistungsempfänger an Dritte weiterzugeben, nicht auch für ALG I Empfänger gelten sollte.

.........

"Nach § 25 Abs. 2 Nr. 1 BDSG i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BDSG wäre eine Weitergabe personenbezogener Daten eines ALG II Empfängers ohne dessen Wissen und ohne dessen Zustimmung vom Jobcenter an einen potentiellen Arbeitgeber möglich.

Aber: Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 BDSG gehen hier die Regelungen des SGB X zum Sozialdatenschutz vor. Eine Anwendbarkeit der Öffnungsklausel des § 1 Abs. 2 S. 2 BDSG sehe ich hier nicht.

Die Regelungen des SGB X zur Übermittlung von Sozialdaten ermöglichen keine Weitergabe von personenbezogenen Daten eines ALG II Empfängers ohne dessen Wissen und ohne dessen Zustimmung an einen potentiellen Arbeitgeber.

Und das SGB II beinhaltet keine derartigen Regelungen.

Auf Seiten des Arbeitgebers sieht es ähnlich aus.

Der potentielle Arbeitgeber darf personenbezogenen Daten, die er im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens vom Bewerber erlangt hat, nicht an das Jobcenter übermitteln. Weder BDSG noch DSGVO erlauben dem Arbeitgeber eine solche Übermittlung.

Der Arbeitgeber hat somit sowohl den Inhalt der Bewerbung als auch Inhalte von Gesprächen oder Korrespondenz mit dem Bewerber für sich zu behalten.

Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten eines Arbeitgeber nach §§ 57 und 58 SGB II greifen erst, wenn dieser mit dem Bewerber einen Arbeitsvertrag geschlossen hat - aber auch nur in dem dort genannten Rahmen und Umfang, der ein Bewerbungsverfahren nicht umfasst.

Zwar darf das Jobcenter aufgrund § 67a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 b aa SGB X einen potentiellen Arbeitgeber aufgrund eines zuvor erfolgten Vermittlungsvorschlages anrufen oder anschreiben, der Arbeitgeber darf dem Jobcenter daraufhin aber nur Daten mitteilen, die das Jobcenter ohnehin auch vom Bewerber erfährt: ob und wann die Bewerbung erfolgte, ob ein Vorstellungsgespräch erfolgte und ob der Arbeitgeber im Ergebnis den Bewerber eingestellt hat, bzw. dies beabsichtigt.

Fragen nach dem Verhalten des Bewerbers, welche Mängel dessen Bewerbungsschreiben möglicherweise beinhaltete oder aus welchen in der Person des Bewerbers liegenden Gründen es zu keinem Arbeitsvertrag kam, darf der potentielle Arbeitgeber dem Jobcenter in Ermangelung einer rechtlichen Grundlage nicht beantworten."

Quelle: https://www.elo-forum.org/threads/sanktion-weil-ich-angeblich-bei-telefongespraech-alles-abgeblockt-habe-gelogen.198621/

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Nochmal: ich WEIß nicht, ob es bei der Agentur für Arbeit anders aussieht. Finden konnte ich dazu nichts aber das heißt nicht, dass es für den von dir beschriebenen Umstand keine eindeutigen Informationen und/oder Regelungen gibt.

Faktisch betrachtet: dein potenzieller AG wäre leichtsinnig, würde er derlei empfindliche Informationen über dich - einem "dahergelaufenen Irgendjemand" (der in diesem Moment noch NICHT in irgendeinem Arbeitsverhältnis mit ihm steht!) an jemanden weitergeben, der sich am Telefon für einen Mitarbeiter der Arge ausgibt. Da könnte ja jeder anrufen und sagen "Ich brauch mal die und die Infos über Herr/Frau Schmitz, weil ich bei der Bundesagentur für Arbeit angestellt bin." und wer weiß, was mit diversen Informationen dann angestellt wird?

Und weiterhin - auch wenn Behörden das oftmals nicht kapieren wollen - schmälert ein solcher Anruf seitens eines Leistungsträgers beim potenziellen AG deine Chancen auf eine Einstellung dort enorm. Nicht selten ist der erste Gedanke des AGs dann nämlich "Oh, der Bewerber/die Bewerberin bezieht ALG ... also hat er/sie sich vielleicht nur beworben, weil er/sie musste." Zumal es auch kein gutes Licht auf dich wirft, wenn dein Leistungsträger mittels Hinterhertelefonieren und Kontrolle sicher gehen will, ob du auch brav tust, was du zu tun hast. Es lässt dich schlampig, unzuverlässig und/oder unglaubwürdig aussehen.

Du kannst am Ende also nie sicher sein, ob du die Stelle nicht bekommen hast, weil ihnen dein Zeugnis oder deine Nase nicht gefiel oder weil die Arge es für nötig hielt, "dir faulem Leistungsempfänger" GANZ genau auf die Finger zu schauen.

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Wozu ich dir noch raten würde, ist dir Beratung bei Tacheles geben zu lassen:

"Bundesweite Telefonberatung vom Verein Tacheles

Die Telefonberatung für bundesweite Anfragen findet unverändert zu folgender Zeit statt:

donnerstags zwischen 14:00 und 17:00 Uhr

unter 0202 – 31 84 41

Keine Beratung an Feiertagen oder während Tacheles Betriebsferien."

Obwohl wenn es nicht explizit aufgelistet ist: auch ALG I-"Problemchen" sind Teil der Beratung von dem Verein.

Mit den Herrschaften kannst du übrigens wirklich Tacheles reden - die beraten ganz und gar in deinem Sinne und nicht im Sinne der Behörden. Nur eine Anleitung zum Sozialbetrug wirst du nicht bekommen aber wenn es Grauzonen gibt, wirst du über diese aufgeklärt.

Es darf weitergegeben werden ob du dich bemüht hast die Stelle zu bekommen oder du nur Bewerbungen sammelst um weiter Harz IV zu bekommen.


atm77  13.05.2022, 06:10

Man sollte also nicht offen sagen dass man keinen Bock hat, sondern es etwas geschickter verpacken.

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Sie dürfen fragen, was der Grund des Scheiterns der Bewerbung war.

Übrigens:

Auch bei diesen Behörden weiß man, dass nichts einfacher ist als einen Job nicht zu bekommen.