Cinemaxx mit Behindertenausweis.
Hallo, ich bin 100% Gehbehindert (Rollstuhlfahrer) und auf meinem Ausweis steht das auch drauf. Meine Frage ist ob ich mit meinem Behindertenausweis auch in einem Cinemaxx (bielefeld) vergünstigungen bekomme, z.B ob ich mit einer Begleitperson nur ein Ticket zahle oder wenigstens eine Vergünstigung bekomme. ich Stelle diese Frage da ich auf der HP keine Informationen zu meinem Anliegen finde.
mfg IceColD
4 Antworten
Hallo IceCoID,
da kann ich helfen. Sie zahlen im Cinemaxx den ganz normalen Eintrittspreis - Ihre Begleitperson muss NICHT zahlen, sofern Sie ein "B" in Ihrem Ausweis haben.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei Ihrem Besuch im Cinemaxx in Bielefeld!
Viele Grüße, E. Schilling Theaterleiterin Cinemaxx Bielefeld
Hallo IceColD93,
Sie schreiben:
Hallo, ich bin 100% Gehbehindert (Rollstuhlfahrer) und auf meinem Ausweis steht das auch drauf. Meine Frage ist ob ich mit meinem Behindertenausweis auch in einem Cinemaxx (bielefeld) vergünstigungen bekomme, z.B ob ich mit einer Begleitperson nur ein Ticket zahle oder wenigstens eine Vergünstigung bekomme. ich Stelle diese Frage da ich auf der HP keine Informationen zu meinem Anliegen finde.<
Grundsätzlich ist es doch so:
Wenn das Merkzeichen "B" im Ausweis eingetragen ist, berechtigt dies zur unentgeltlichen Beförderung einer Begleitperson im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
Es finden sich in der vorliegenden Literatur allerdings keine zuverlässigen Aussagen darüber, ob und inwieweit gerade das von Ihnen angesprochene Kino in Bielefeld Entgegenkommen zeigt und Vergünstigungen in der von Ihnen angefragten Form zugesteht.
Wie Sie bereits richtig festgestellt haben, finden sich hierzu auf den Webseiten des besagten Kinos keinerlei aussagefähige Hinweise zu diesem Thema.
So bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, unter der Rubrik "Kontakt" per Telefon oder Kontaktformular direkt anzufragen, inwieweit Ihrem Anliegen statt gegeben wird.
Da es sich bei deratigen Einrichtungen um private Betreiber mit "Gewinnerzielungsabsicht" handelt, sind derartige Entscheidungen dem Unternehmen überlassen und können nicht per Gesetz deklariert und vorgeschrieben werden.
Das ist aber lediglich meine bescheidene Meinung.
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Deine bescheidene Meinung ist durchaus korrekt, das Merkzeichen B besagt tatsachlich nur das von dir beschriebene. Bei einem Kino ist es durchaus verständlich wenn beide ein Ticket kaufen müssen, den auch die Begelitperson sieht den Film, Letzendlich entscheidet aber der Kinobetreiber über die Vergünstigungen die er Menschen mit Behinderung gewährt.
Ruf da an und Frag nach, wenn das Kino selber schon auf seiner Homepage keine Information zu diesem Thema gibt solltest du sowieso abklären in wie weit das Kino barrierefrei ist und ob du einen Vernünftigen "Sitzplatz" bekommen kannst.
Das denke ich schon! Es gibt doch heutzutage überall Ermäßigungen für Behinderte also bestimmt auch in diesem Kino!
Wie wäre es Informationen die für Menschen mit Behinderung wichtig sind auf der Homepage zu veröffentlichen. ;-)