Chefin hält meinen Gabelstaplerschein fest mit der Begründung "Sie habe ihn schiesslich finanziert,

12 Antworten

Hallo zusammen, wurde die Ausbildungsstufe 3 durchgeführt, so ist der Staplerschein in keinem anderen Betrieb zu gebrauchen denn die Stufe 3 ist eine innerbetriebliche, gerätebezogene Ausbildung und nur in diesem Betrieb gültig. Wurde jedoch die Stufe 1 absolviert, ist der Fahrausweis überbetrieblich gültig und Ihr Arbeitgeber kann mit diesem Fahrausweis nichts anfangen. Ich schlage ein vernünftiges Gespräch mit dem Arbeitgeber vor, denn wenn dieser den Fahrausweis finanziert hat und Ihnen auch noch die Arbeitszeit während der Ausbildung bezahlt hat, ist der Arbeitgeber im recht! Wie bereits gesagt, mit einem vernünftigen Gespräch kommt man weiter! Sie können die Ausbildungsstufen auf folgender Seite nachlesen! www.ausbildung-arbeitsschutz.de/vorschriften/bgg-925.html?start=4

... also nachdem es hier ja recht unterschiedliche Meinungen gibt, würde ich vorschlagen du informierst dich direkt bei einem/deinem Schulungsinstitut.

Die stellen dir vielleicht sogar einen neuen Schein aus.

Für alle anderen die das lesen und eine Liste von Kursanbietern für Staplerscheine benötigen habe ich hier einen Link: https://www.fortbildung24.com/staplerschein-gabelstaplerschein-stapler-gabelstapler-staplerschulungen/suchergebnisse.html?cv

Viel Erfolg

Harry

Ich kenn das eigentlich nur anders. Wenn der Betrieb eine Ausbildung finaziert kann er die Kosten anteilmäßig zurückverlangen wenn man vor ablauf einer bestimmten Zeit kündigt. Da bei dir aber offensichtlich der Vertrag ausläuft müßte man dir auch den Schein geben, oder den Vertrag verlängern. Die befristung war zu beginn der Ausbildung ja bekannt.

Der Schein ist Dein persönliches Eigentum.Sie könnte aber die Kosten von Dir verlangen,je nachdem was vereinbart wurde.Manche Firmen machen das um den Arbeitnehmer so an die Firma zu binden.Meist wird vereinbart das wenn der Arbeitnehmer innerhalb von 2 Jahren kündigt das er sich an den Kosten beteiligen muss.

Hallo @d3nn1s90!

Doch das darf Sie, da sie dir diesen Gabelstaplerschein ja auch bezahlt hat! Sowas kann mir auch mit meinen Schweißerzeugnissen passieren! Auch wenn man Sie selber gemacht hat, hat der jenige, der es bezahlt hat in erste linie das recht dazu das Zertifikat ( den Schein) zu behalten! Dir bleibt nur noch folgendes, entweder die Summe, ich glaube 250€, zu bezahlen, oder dich zu der Institution zu begeben wo du den Staplerschein gemacht hast und dort dann einen neuen anfordern, dafür musst du aber deinen Personalausweis mitbringen zur vorlage!

Mfg

Berserker666