Chef zahlt Trinkgeld nicht aus?

6 Antworten

Der "Chef" hat mit dem Trinkgeld eigentlich überhaupt nichts zu tun. Wenn es eine solche Trinkgeldkasse gibt, sollte die durch einen Vertrauensmann des PERSONALS verwaltet werden.

https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/darf-der-chef-das-trinkgeld-behalten.html

Regelung zum Trinkgeld in der Gewerbeordnung verankert

Diese Regelung sei auch in der Gewerbeordnung verankert, erklärt der Fachanwalt. „Wenn es eine Kasse gibt, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, das an die Mitarbeiter zu verteilen.“ Arbeitnehmer hätten sogar einen Auskunftsanspruch und dürfen erfahren, wie viel in der Kasse ist.Zugleich könne der Arbeitgeber aber nicht verlangen, dass Arbeitnehmer Trinkgeld, das sie bekommen haben, in eine Gemeinschaftskasse einzahlen.

https://www.ferner-alsdorf.de/arbeitsrecht-wem-gehoert-das-trinkgeld/

https://g-wie-gastro.de/recht-und-steuern/arbeitsrecht/das-trinkgeld-im-arbeitsrecht.html

Nein.

Sag ihm, er soll euch allen die Kohle rückwirkend geben oder du zeigst ihn an.

Frag ihn gleich, ob er diese Sondereinnahme für sich versteuert.

Trinkgeld ist für die Angestellten. Nicht für den Chef.

Nein, eigentlich nicht.