Chef will Überstunden nicht zahlen?
Guten Tag, hier ist euer Edison. Ich arbeite seit ungefähr einem Jahr in der Gastronomie, und des in der gleichen Filiale. Ich arbeite als Teilzeitangestellter, 3x mal die Woche. Ich mache pro Arbeitstag über 8h, und das wird in die Stundenliste eingetragen. Da wir aber einmal drinnen und draussen eine Gastro haben, wird es abwechslungsreich. Die Gastro drinnen wird für 1 Monat schliessen, da sie da renovieren werden, also bleibt uns nur noch die Gastro draussen und des wetterabhängig. Da das Wetter aber schlecht wird bleibt es draussen somit vorerst zu. Der Chef meinte dagegen, dass die Überstunden da abgebaut müssen in der Zeit, und als ich ihn fragte, ob er mir das Überstundengeld jetzt schon auszahlen könnte, meinte er: „Nein, da wir von diesem Geld in der Zwischenzeit leben, und kein Gewinn machen.“ Was soll ich machen? Bitte um Antwort!!! Grüsse Edison
4 Antworten
Du musst zwingend in deinen Arbeitsvertrag schauen! Grundsätzlich müssen gesetzlich Überstunden ausgezahlt werden - sofern nichts abweiches im Arbeitsvertrag vereinbart ist!
Und genau das ist in aller Regel der Fall. Die Klausel, dass Überstunden primär mit Freizeitausgleich ausgeglichen werden, ist eine regelrechte Standardklausel. Und genau dann hast du eben keinerlei Anspruch mehr auf Auszahlung, sondern nur auf den Freizeitausgleich!
Aber kann es sein, dass du einem kleinen Denkfehler unterliegst? Wenn wegen des Umbaus weniger bis keine Arbeit anfällt und ihr dort die Überstunden abbaut, dann bedeutet das, dass du bezahlt frei in dieser Zeit hast, also wie Urlaub. Also, du bekommst dein reguläres Gehalt weiter, musst aber nicht dafür arbeiten gehen, sondern bekommst Freizeit für die bereits zu viel geleisteten Arbeitsstunden. Du würdest somit hier nicht ohne Geld dastehen, sondern hättest eben einfach dein normales Gehalt und frei.
Beim Auszahlen der Überstunden müsstest du weiter arbeiten oder würdest Minusstunden sammeln, bekämst aber auf dein Gehalt das Geld für die Überstunden oben drauf - mit allen Steuer- und Sozialversicherungsabzügen, die potentiell durch die höhere Gesamtsumme sogar größer werden als sonst. Aber wäre das in deinem Sinn wirklich die bessere Lösung?
Überstunden müssen abgegolten werden, entweder in Form von ausgleichender Freizeit oder Bezahlung. Du bekommst Freizeit, damit ist die Sache erledigtel.
Grundsätzlich sind Überstunden abzubummeln.
Sofern also im Vertrag keine explizite Regelung steht ist das so vollkommen zulässig.
So wie ich das verstehe, bekommst du für deine Überstunden einen Freizeitausgleich. Das passt schon so. Entweder Freizeit oder Geld, nicht beides.
Hab ich grad nicht parat, jedoch bin ich derjenige der entscheiden darf, ob Geld oder Freizeit. Wenn sein Geschäft nicht läuft, dann soll er es anders regeln und nicht auf Kosten der Mitarbeiter.
Verlangen kannst Du vieles - ob Du es auch bekommst, steht auf einem anderen Blatt. Also stell Dich nicht so an und feiere Deine Überstunden ab!
Jedoch sind die Tage wieder im Minus! Und diesen ganzen Scheiß muss ich dann nachholen, nur weil sein Geschäft nicht lief.
„jedoch bin ich derjenige der entscheiden darf, „
Das ist im Arbeitsvertrag geregelt. Ich kann mir gut vorstellen, dass es dazu eine Regelung gibt.
Verlangen kannst du viel, eine Anspruch entsteht daraus nunmal nicht. Minusstunden kannst du indes nicht aufbauen.
Ich verlange aber das Geld.