Bußgeld wegen Unnützen hin und herfahren, was tun?
Hallo,
ich fuhr vor ca. 2 Monaten mit einem Freund Motorrad in der Stadt. An einer Stelle standen Polizisten und wir sind dann halt mehrmals an denen vorbei gefahren, weil wir einen Parkplatz gesucht haben. Ein Monat später kriege ich eine Brief, dass ich mich dazu äußern soll.
Es hat mich verwundert, dass die Polizei den Brief so einfach schicken kann, ohne uns anzuhalten und nach den Personalien zu fragen. Wie kommen die Polizisten denn darauf, dass ich damit gefahren bin? Wie haben die mich denn unter dem Helm erkannt und außerdem ist meine Mutter Halter des Motorrads und sie hat keinen Brief erhalten.
Jedenfalls habe ich dann geantwortet, dass ich einen geeigneten Parkplatz gesucht habe, was sehr schwierig war, da zu dem Zeitpunkt eine Demo vor Ort stattgefunden hat.
Jetzt wiederum 2 Wochen später kriege ich ein Bußgeldbescheid von 128,50€ welche ich bis in spätestens 2 Wochen bezahlen muss. Dazu kommt dann natürlich noch ein Punkt da das Bußgeld über 60€ ist, was sich auf meine Probezeit denke ich mal nicht so gut auswirkt. Wobei ich den Führerschein zum Glück behalte, da es ja „nur ein leichter Verstoß ist“.
Trotzdem sehe ich irgendwie nicht ein die 128€ zu bezahlen, kann mir da irgendjemand helfen? Ich hänge die den Tatvorwurf mal an und bedanke mich jetzt schonmal für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Bußgeldbescheid wofür ?
Unnützes Hin- und Herfahren
5 Antworten
Ich würde hier Widerspruch einlegen.
Das starke beschleunigen würde ich bestreiten mit der Anmerkung dass ihr völlig normal beschleunigt hättet, dass ihr keine Person in Gefahr gebracht habt und zu keinem Zeitpunkt die Maximalgeschwindigkeit überschritten habt.
Dann erklären dass die Suche nach dem Parkplatz äusserst schwierig war wegen der Demo und dass ihr halt 4mal um den Block gefahren seit, bevor ihr dann einen Platz gefunden habt.
Gegen Strafzettel kann man immer Widerspruch oder Einspruch (wie das in Deutschland auch immer heisst) einlegen.
Das ganze ist ziemlich amüsant und es schadet nicht die Prozeduren zu machen, einfach um das auch selbst mal gemacht zu haben. Sowas ist äusserst lehrreich.
Denke mal der tat Vorwurf war Belästigung..würde entweder bezahlen und gut ist ,so schwer es auch fällt
oder Einspruch einlegen und alles in einem Topf werfeb
Du hast leider bereits einen schweren Fehler gemacht. Man sollte als Beschuldigter niemals irgendwelche Angaben gebenüber der Polizei machen, sondern schweigen. Hättest du das getan, hättest du das Schreiben einfach ignorieren können.
Jedenfalls habe ich dann geantwortet, dass ich einen geeigneten Parkplatz gesucht habe, was sehr schwierig war, da zu dem Zeitpunkt eine Demo vor Ort stattgefunden hat.
Hiermit hast du der Polizei nun den handfesten Beweis geliefert, dass du gefahren bist. Was der schwierigste Teil für die Polizei gewesen wäre. Nun muss die Polizei das ganze nurnoch vor Gericht bringen. "Aussage gegen Aussage" gilt zwar theoretisch, praktisch werden aber 99% der Richter die Aussage des Polizisten als glaubwürdiger einschätzen. Polizisten sind vor Gericht "objektive, professionelle Zeugen". Deine Aussage als Beschuldigter wird quasi nie Glauben geschenkt.
Jetzt wiederum 2 Wochen später kriege ich ein Bußgeldbescheid von 128,50€ welche ich bis in spätestens 2 Wochen bezahlen muss.
Scheinbar nimmt die Polizei deine Antwort schon als Teilgeständnis und will jetzt an dein Taschengeld. Du hast immer noch die Möglichkeit Widerspruch gegen die Maßnahme einzulegen: Mach nicht nochmal denselben Fehler und gebe der Polizei neue Hinweise. (Also keine weiteren Erklärungen) Du bist aber durch deine bisherige Kooperation in einer wesentlich schlechteren Position.
Merke dir also für die Zukunft: Sprich als Beschuldigter niemals mit der Polizei. Kein einziges Wort
Anmerkung zu der Bußgeldforderung: Sie kommt mir für das Vergehen viel zu hoch angesetzt vor.
Ah okay. Dann wurde das wohl geändert mit Bußgeld.
Anwältin für Verkehrsrecht gesprochen, welche mir genau dies geraten hat.
Keine gute Anwältin. Sie wird wahrscheinlicj nicht auf dem Schirm haben, dass die Polizei nicht beweisen konnte das du gefahren bist. Durch deine Antwort natürlich schon.
Zahlen und gut. Hier hast Du nichts zu gewinnen.
Aber die Anwürfen stimmen doch, so die Frage, wieso wird nicht bezahlt?
Weil sie ja eben nicht stimmen. Das war mitten in einer belebten Innenstadt da haben wir weder jemanden belästigt noch „Stark beschleunigt“!
Rumgurken nervt, das reicht. Fahrschule 1. Stunde, bei uns.
Danke für die Antwort. Ich habe bevor ich mich dazu geäußert habe, mit einer Anwältin für Verkehrsrecht gesprochen, welche mir genau dies geraten hat. Naja wurde wohl falsch beraten. Dass das Bußgeld viel zu hoch für das Vergehen ist stimme ich zu, es lag im alten Bußgeld Katalog bei 20€ wurde aber vor kurzem auf 100€ angesetzt.