Busfahrer wird geblitzt- Wer muss zahlen?

12 Antworten

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Wenn ein Busfahrer geblitzt wird, muss dann er oder das Busunternehmen die Rechnung bezahlen?

Natürlich muss der Busfahrer zahlen, denn er war zur Tatzeit der verantwortliche Fahrzeugführer. Die Ermittlung des Fahrers ist dabei sogar noch viel einfacher als bei Verfahren gegen geblitzte Privatfahrzeuge. Denn das Busunternehmen wird sicher Dienstpläne oder zumindest Fahrtenbücher haben, in denen genau vermerkt ist, wer wann wohin gefahren ist. Wenn der Busunternehmer seriös ist, wird er als Halter den Namen des Fahrers auch nennen, denn dazu ist er verpflichtet – es sei denn, Busunternehmer und Fahrer sind identisch.


adk710  31.07.2014, 17:13

Danke für die Auszeichnung!

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In der Regel zahlt der Fahrer selber.

Wenn's ein seeehr netter Chef ist, übernimmt er das vielleicht im Einzelfall, vielleicht beim ersten Mal, aber sicher auch nicht, wenn das häufiger vorkommt.

Bei LKW-Fahrern ist das teilweise anders, da gibt es durchaus Firmen, die zumindest kleinere "Knöllchen" generell bezahlen - Aber bei den Firmen "rasen" die Fahrer auch "auf Anweisung" ...

Bei größeren Geschwindigkeitsüberschreitungen (wenn's in den Punktebereich geht), kann der Chef den Fahrer aber nicht mehr "decken", denn zum einen darf er meines Wissens gar nicht die Punkte seiner Fahrer übernehmen, zum anderen würde er das auch nicht freiwillig tun, sonst kann er seinen eigenen Führerschein direkt beim Straßenverkehrsamt deponieren, für den Rest seines Lebens  ...

Zunächst einmal zahlt immer der Halter eines Fahrzeugs, d.h. hier: das Busunternehmen.

Das Busunternehmen kann sich das Geld dann vom Fahrer wieder holen. Ob und wie das tatsächlich erfolgt, hängt wohl von den Gegebenheiten und der Unternehmenspolitik des jeweiligen Unternehmens ab. So wird es Busunternehmer geben, die bei kleineren Verstößen ein Auge zudrücken und sagen: "Für diesmal ist es gut, aber pass auf." Bei häufigeren Verstößen bzw. bei größeren (und damit teuren) Geschwindigkeitsübertretungen wird dagegen sicher der Fahrer in Regress genommen. Bei krassen Verstößen kann auch arbeitsrechtlich eine Abmahnung ausgesprochen werden, außerdem riskiert der Fahrer ggf. seinen Personenbeförderungsschein. Das wird sehr streng gehandhabt. Und dann ist er sofort den Job los.


userknight  30.07.2014, 20:25

Nach der Auslegung würde die Strafe letztendlich an einer juristischen Person "hängen bleiben". Diese kann man aber nicht strafrechtlich belangen, wenn es um Verkehrsverstöße geht, deren Schwere neben einem Bußgeld auch einen Führerscheinentzug oder Haftstrafen zur Folge hätten.

Denn sonst würde jeder Fahrer eine Ltd. gründen und sein Fahrzeug darauf registrieren. Bei strafrechtlicher / zivilrechtlicher Verfolgung würde man diese juristische Person einfach auflösen und käme als tatsächlicher Fahrer (natürliche Person) einfach so davon ....

Das kann so nicht sein, oder?

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claushilbig  03.01.2016, 00:27

Zunächst einmal zahlt immer der Halter eines Fahrzeugs, d.h. hier: das Busunternehmen.

Das ist falsch, denn bei Geschwindigkeitsverstößen gibt es keine Halterhaftung.

Der Halter bekommt aber einen Befragungsbogen, in dem nach dem Verantwortlichen gefragt wird.

  • Diesen Fragebogen kann der Halter beantworten, indem er den verantwortlichen Fahrer angibt, dann geht das Knöllchen an den Fahrer.
  • Oder der Halter kann das im Befragungsbogen erhobene Bußgeld direkt bezahlen, dann ist die Sache für die Behörden erledigt. Der Halter kann dann zusehen, ob und wie er das Geld vom Fahrer zurück bekommt.

Nach meiner Erfahrung schicken die Halter den Bogen grundsätzlich beantwortet zurück, i. d. R. ohne Rücksprache mit dem Fahrer.

Bei größeren Geschwindigkeitsüberschreitungen (wenn's in den Punktebereich geht), muss der Halter den Fahrer angeben, denn zum einen darf er gar nicht die Punkte seiner Fahrer übernehmen, zum anderen wird er das auch nicht freiwillig tun, sonst kann er seinen eigenen Führerschein direkt beim Straßenverkehrsamt deponieren, für den Rest seines Lebens  ...

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Der Fahrer muss blechen. Es gibt kulante Chefs.... aber nur wenn die Fahrer auf Termindruck des Chefs fahren.

Natürlich muss der Busfahrer bezahlen, der der hat gegen die Verkehrsregeln verstoßen, nicht das Unternehmen.