Bundeszentralregister?
Hallo.
Ich arbeite als Erzieher. Im Januar 2017 wurde mir der Führerschein entzogen wegen Fahrens unter thc Einfluss. Der Konsum war einen Tag her aber der Wert noch zu hoch.
Mein Arbeitgeber verlangt alle 5 Jahre ein erweitertes Führungszeugnis. Meine Sorge ist das ich jetzt eventuell meinen Job verliere. Kennt sich jemand da aus?
1 Antwort
Was im erweiterten Führungszeugnis drin steht, regelt das Gesetz insbesondere in § 32 Abs. 5 BRZG. Danach werden sogar Jugendstrafen und Verurteilungen mit einem Strafmaß von 90 Tagessätzen und weniger in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen, sofern es sich um Straftaten handelt, die in § 32 Abs. 5 BZRG genannt sind. Hierzu gehören unter anderem die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gem. § 171 StGB, die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger gemäß § 181 StGB oder auch Zuhälterei nach § 181a StGB. Bei der Beantwortung der Frage, welche Straftaten konkret für einen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis in Betracht kommen, lohnt sich ein genauer Blick in § 32 Abs. 5 BZRG. Dort sind alle Straftatbestände anhand ihrer Paragrafen abschließend aufgeführt.
Wie lange ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis verbleibt, ergibt sich aus § 34 BZRG. Die Länge der dort aufgeführten Fristen beträgt im Regelfall drei, fünf oder zehn Jahre. Bei einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr wegen einer in § 24 Abs. 2 BZRG aufgeführten Straftat (z.B. Zuhälterei, sexuelle Misshandlung Minderjähriger), beträgt die Tilgungsfrist im erweiterten Führungszeugnis beispielsweise 10 Jahre. Nach § 36 BZRG beginnt die Frist mit dem Tag des ersten Urteils zu laufen.