Bundespolizei Auswahlverfahren - Corona Impfung notwendig?
Hallo zusammen,
Ich habe vor einigen Tagen meinen dritten Teil des EAV bei der Bundespolizei bestanden und wurde somit zum vierten Teil, der PÄU, eingeladen.
Nun habe Ich alle Unterlagen erhalten und nun verwundert mich ein Formular über die jeweils, notwendigen Schutzimpfungen.
Dort ist auch Covid-19 angeführt, jedoch bin Ich ungeimpft und habe dies bei der Bewerbung im Vorhinein auch bereits angegeben.
Auf dem Formular steht dazu folgendes:
"Es wird ferner empfohlen dafür Sorge zu tragen, dass vor Dienstantritt bei der Bundespolizei eine abgeschlossene Immunisierung (in der Regel 2 Injektionen) gegen eine Infektion mit [...]. Dies ist für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft sowie für die störungsfreie und sichere Durchführung der Ausbildung bedeutsam [...]."
Mich wundert es, dass solch ein Text nur bei der Cov.-19 Impfung dabei steht und Redewendungen wie: "Es wird ferner EMPFOHLEN" verbaut sind.
Hat hier jemand aktuelles Wissen / Erfahrungen? Würde mir sehr helfen.
3 Antworten
Habe vor ca. 4 Wochen alle Teile des Auswahlverfahrens abgeschlossenen und jetzt vor wenigen Tagen meine Planung erhalten, dass ich im September eingestellt werden soll, zur Ausbildung im mittleren Dienst zum Polizeimeisteranwärter.
Nach Anruf bei einen Einstellungsberater, wegen den Merkblatt zu den Schutzimpfungen, welche eben auch die COVID 19 Schutzimpfung enthält, wurde mir mitgeteilt, dass es keinerlei Pflicht zum impfen gäbe.
Bei meiner ärztlichen Untersuchung wurde nicht einmal nach dem Impfausweis gefragt beziehungsweise angefordert.
Nun ich will ich mich aus persönlichen Gründen nicht Impfen lassen, was sonst für mich ja ein eventueller Ausscheidungs Grund darstellen könnte. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein und ich bin mir sicher man kann auch ungeimpft zur Bundespolizei.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Vielen Dank, aufjedenfall konntest du mir dadurch weiterhelfen! :)
Eine Empfehlung ist nur eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Zudem ist die Information über die Anzahl der Schutzimpfungen auch veraltet. Ein vollständiger Impfschutz gegen COVID-19 besteht nach §22a Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nur bei drei durchgeführten Impfungen:
Ich würde dir raten, bei der entsprechenden Stelle nachzufragen.
Mfg
Dankeschön, sehe ich nämlich genauso.
Ich habe mich ja für die September Einstellung beworben und habe bis dahin noch ausreichend Zeit, überlege nämlich seit geraumer Zeit mich mit Valneva zu Impfen. Kann ich das mit dem Arzt des PÄD bei meinem Termin in wenigen Wochen besprechen, oder sollte ich mich noch einmal vorher beim Auswahldienst melden?
Normal kann man sich das bei der Bundeswehr nicht aussuchen mit den Impfungen.
man hat die erforderlichen zu haben zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Beim Soldat sein ist das ne ausnahme, denen darf man vorschreiben das die sich gesund erhalten und auch zu diversen ärzten gehen für vorsorgeuntersuchungen und impfungen
hoppla... ich hatte heute einige Fragen zur Bundes-wehr gelesen... ;-) ... Aber bei der Polizei wird es ähnlich sein vermutlich
Alles gut, ich verstehe deinen Ansatz deiner Antwort. Aber wie empfindest du bei dem Text das Wörtchen "EMPFOHLEN".
Wäre es verpflichtend, wieso baut man jenes Wort mit ein?
Damit schreibt man dir indirekt "keine Impfung, keine Einstellung"
Naja, aber wieso schreibt man das dann ausschließlich bei der Corona Impfung dazu und nicht bei Hepatitis o.Ä z.B?
Hier geht es nicht um die Bundeswehr.