ja und ist das denn Notwendig? Wir haben flächendeckend eine gute versorgung mit Feuerwehren und Kratastrophenschutz. Da sind seit gestern auch tausende Eisnatzkräfte aus anderen budnesländern.

Die Schäden zahlen versicherungen und werden bestimmt durch landeshilfen unterstützt.

In Frankreich um die Ecke ist auch Hochwasser.

Im moment sind sicher keine ausländischen Hilfen nötig

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Meistens gerät man da irgendwie rein durch Freunde, Mitschüler/innen oder Verwandte. Also bei beiden und dann kann es seind as man da lange bleibt und neue Freunde findet und es einem Spass macht.

ich kenn leute die schon immer in der Feuerwehr waren, deren kinder aber beim THW mitmachen. ich kenn leute wo der mann im THW ist und die Frau in der Feuerwehr. Und dann gibt es natürlich viele die bei THW oder Feuerwehr angefangen haben aus obene genannten gründen.

beides gut

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Nein

Nein. Da fehlt noch eine Auswahlmöglichkeit. Ich hab Ersatzdienst im Katastrophenschutz geleistet.

Wie zum Mann werden? Keine Ahnung. Vorteile bei der Bundeswehr nebenbei sind und waren sicherlich Dinge zu lernen wie Teamfähigkeit, Pünktlichkeit, eigene Struktur und Organisation, Ordnung und Sauberkeit...

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Gut weil…

Gut... müsste man aber überarbeiten. So wie vor der Aussetzung war das nicht mehr so ganz... Wenn dann auch für alle und flexibel und Ersatzdienst.

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Was für ein Unsinn.

"Dieser Beitrag wurde von unserer Moderation bereits geprüft. Der betroffene Inhalt verletzt weder unsere Richtlinien noch verstößt er gegen geltendes Recht."

Das ist auch Unsinn wer sowas freigibt.

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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich habe eine andere Meinung und zwar ...

Sie haben nun das erreicht, was sie immer wollten. Frei nach den Vorbildern aus den 1930er Jahren.

Kann aber auch sein das einige wenige in der Partei tatsächlich vernünftige Politik machen wollen, was ich nicht glaube. Das können die dann aber ja beweseisen jetzt wo alle genau hingucken.

Leider sind die N4zis unter denen sehr laut. Die partei gehört nicht oben mit dazu. Die verstehen sich aber geistig minderbemittelte Wähler um sich zu scharen die meistens wirklich N4zis sind. Wobei einige Funktionäre ja bewiesenermaßena uch... Und das gehört nicht in die Regierung!

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Und nicht vergessen, vorher beim marschieren waren die Rucksäcke doppelt so schwer und die laufen immer in nem halben Meter schnee im Sommer und nur Bergauf.

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Nein, ganz bestimmt nicht.

Ich bin und war nie beim Militär, ich habe keine Einschränkung die das verhindern würde und ich habe keine medizinische Ausbildung die das belegen könnte. Aber ich bin mir in meiner Antwort sehr sehr sicher.

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Die wehrpflicht ist nicht weg, nur ausgesetzt.

Das ist nicht mehr so streng wie es mal war, ABER... es geht um gleiches aussehen, um Arbeitssicherheit, hygiene und Haare dürfen tragen von ausrüstung nicht behindern.

Also es gibt Vorschriften das Man(n) kurze Haare zu tragen hat.

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Nein.

Die meisten leute die schlecht und mit dümmlichen Komemntare über die Polizei reden, wurden sicher mal zurecht mit ihrem Dreirad angehalten und licht war defekt... deswegen machen die auf Obergangster und sind im internet gegen die Polizei.

Ich hab mich auch mal aufgeregt über die Vorgehensweise der Polizei als ich mal einen unfall verursacht hatte. Aber was man in dem moment dann nicht merkt, war das deren handeln völlig korrekt. Ansonsten halte ich mich aus Schwierigkeiten raus...

Manchmal gehe ich mit Polizisten in eine Kneipe (ich bin keiner und auch nicht verwandt).... sind auch nur menschen.

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Wie auch sonst überall gibt es überall unterschiede..

das eine Essen in der einen JVA gibt es nicht.

Insassen haben in Deutschland ein Recht darauf eine bestimmte Menge, Auswahle, Zubereitungsform, inhaltsstoffe, mehrmals am Tag zu bekommen... (nur Wasser und Brot ist nicht...)

Das Preis, Zubereitung und Qualität miteinander Zusammenhängt, versteht sich von selbst. Ein Sterneküche Essen kann man nicht erwarten, aber halt "was ganz normales"...

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man wird genaustes durchleuchtet, muss vom ganzen Leben und allen Krankheiten erzählen also wird das eventuell nichts

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