Bundeskanzlerin - Wo endet die Macht?
Hallo,
im Politikunterricht sollen wir die Ursachen für die faktische Machtbegrenzung der Bundeskanzlerin nennen. Mir fällt dazu pauschal nichts ein, außer, dass Sie Mehrheiten im Bundestag untersteht und daher auch vom Bundestag gewählt wird, da man dort ja die Mehrheiten braucht.
Zudem sollen wir die These diskutieren: "Alle politische Gestaltungsmacht geht von der Kanzlerin aus" - dazu fällt mir überhaupt nichts ein.
Ich würde daher sehr um Hilfe bitten!
Das sind die Aufgabenstellungen im Wortlaut:
Diskutiere die These: „Alle politische Gestaltungsmacht geht von der Bundeskanzlerin aus.“
Ursachen für faktische Machtbegrenzung der Bundeskanzlerin
Danke im Voraus! Das Hauptthema ist Verfassungsorgane und darunter "Regierung"
4 Antworten
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik. Er sagt also, wo es langgeht. Allerdings stößt er schon im Kabinett an seine Grenzen, weil alle Regierungen seit 1949 Koalitionsregierungen waren und er darauf achten muss, dass alle zufrieden sind. Formal hat er praktisch überhaupt keine Macht, weil er nicht mal eine Rechtsverordnung allein erlassen kann; immer muss der zuständige Fachminister mitzeichnen (manchmal auch mehrere, je nach Inhalt der Verordnung). Macht ein Minister etwas, was dem Kanzler missfällt, dann hat dieser keine Weisungsbefugnis. Er kann höchstens zum Bundespräsidenten gehen und den Minister feuern lassen, aber wenn der z. B. vom Koalitionspartner gestellt ist, gibt es eine handfeste Regierungskrise.
Also von wegen Merkel bestimmt, und alle folgen. So einfach ist das gar nicht.
Übrigens ist das in den USA auch nicht anders. Innerhalb des Landes hat der Präsident erstaunlich wenig zu sagen, denn die meiste Macht liegt bei den Bundesstaaten. Anders herum glauben auch Ausländer oft, bei uns würde Merkel alles kommandieren, denen muss man dann erst einmal die Schönheiten des Föderalismus und Parlamentarismus beibringen
Wenn das Parlament eine Vertrauensfrage stellt, dann entscheidet sich ob die Macht zu Ende sein koennte?
Artikel 65 Satz 1 GG:
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
Passt in meinen Augen zur These der Gestaltungsmacht.
Die Kompetenzen des Bundeskanzlers enden bedingt durch das föderale System bei Fragen, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen:
https://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39356/kompetenzverteilung