Büro vermietet OHNE Telefonleitung für Internet?
Ich habe ein Büro angemietet bei dem KEINE Telefonleitung für Internet verlegt wurde. Ich habe das erst nach der Anmietung herausgefunden. Somit kann ich weder ein Telefon noch Internetanschluss betreiben. Die Telekom meint das hier im Haus nur 5 Leitungen verlegt wurden und die 6. fehlt oder noch nicht gelegt wurde. Somit liegt eine UNTERVERSORGUNG vor. Jetzt soll ich ca. 3 Monate warten OB überhaupt eine Leitung verlegt werden kann. Da ich auf den Anschluss aber Geschäftlich angewiesen bin, kann ich das Büro so aber nicht nutzen. Kann ich Nutzungsausfall oder Schadensersatz oder Mietminderung verlangen? Wie setze ich einen Nutzungsausfall oder Schadensersatz um? Mietersache oder Vermietersache? Telekom würde ja gerne schalten nur es ist keine Leitung vorhanden. Der Anschluss ist für meine Firma essentiell da ich sonst nicht arbeiten kann. Es ist also existenzbedrohend. Was kann ich jetzt tun, was wäre sinnvoll?
9 Antworten
Hallo ichbins271,
zum Thema Mietrecht kann ich dir nicht weiterhelfen, da ist, denke ich, ein Anwalt der beste Ansprechpartner.
Aber ich kann dir gerne Unterstützung anbieten, was den Telefonanschluss angeht. Um es gleich vorweg zu nehmen, beschleunigen werde ich es nicht können, aber ich prüfe gern den Stand der Arbeiten und halte dich da auf dem Laufenden.
Wenn du das Angebot annehmen möchtest, nutze einfach unser Kontaktformular.
Ich stelle auch gern den Kontakt zu unserem Geschäftskundenservice her, damit du mit den Kollegen über Überbrückungsmöglichkeiten sprechen kannst.
Viele Grüße
Jutta T.
Heißt, der Vermieter hat dienlichst dazu zugesichert sondern frei übersetzt gesagt „ist deine Sache, kannst du machen lassen“ — mehr nicbt?
Warum sollte er dann irgendwelche Nutzungsausfälle zahlen?
Zu einem "Büro" gehört m.E. zwingend Telefon und Internet
setz den Vermieter unter Druck, dass er schnellstmöglichst ein "Büro" zur Verfügung stellt
Telefon und Internet kannst du heutzutage mit jedem billig Smartphone haben — ob da eine feste Leitung noch nötig ist?
kommt drauf an was man damit machen will ...
normale Betriebe hängen, nach wie vor, an der Leitung
und nicht jeder will über das Smartphone daddeln
Wollen und können sind da aber zweierlei... ist halt die Frage ob du daher heutzutage eine feste Leitung noch Vorraussetzen kannst ...
Laut meinem Link muss der Vermieter Telefonanschluss zur Verfügung stellen.
problem ist, das ich ca. 100 bis 200gb jeden monat für fernwartungen verbrauche... gibts in keinem mobilvertrag ausser hunderten von euronen.
vpn und server hängt auch drin, daher mobilnetz ungeeignet
Ist eine Dose vorhanden, sollte da auch eine Leitung dran hängen. Was passieren kann ist, dass "Deine" Leitung am Verteiler auf eine andere Mieteinheit aufgeschaltet worden ist. Das ist aber Sache Deines Vermieters und nicht von Dir, Du hast ein Anrecht auf eine funktionierende Leitung. Insofern ein Schreiben an den VM mit Anzeige des Mangelns und Fristsetzung (Datum) für die Beseitigung.
Da Du aber verm. auf den Anschluss angewiesen bist, hole einfach für 1 Monat einen LTE-Anschluss an dem Router. Dies vorher aber dem VM ankündigen mit ggfs. Übernahme von Mehrkosten (z.B. 2. Router) durch ihn.
Optional kann man - je nach Verfügbarkeit - auch einen Kabelanbieter für Telefon/Internet nehmen. Der verlegt dann das Kabel auch z.B. an der Hauswand hoch, wenn es sein muss.
Ist denn ein Anschluss vorhanden oder nicht? Einmal schriebst du das es keinen gibt, aber dann wieder das eine Anschlussdose vorhanden ist.
Letztlich kommt es wohl auf den Zweck des Raumes an. Wenn der Raum als Lagerraum deklariert ist, dann braucht der auch keinen Telefonanschluss.
Der Raum wurde als "Büro" vermietet. eine TAE Dose ist vorhanden aber die 6. Leitung dazu wurde vom Vermieter nicht verlegt. Somit besteht eine Unterversorgung und die Telekom kann den Anschluss nicht schalten.
dann muss der Vermieter die fehlende Leitung verlegen (lassen)
und bis dahin kann ich ja das büro nicht nutzen zum arbeiten, kann ich da nun einen nutzungsausfall gewltend machen?
der könnte in mietfrei plus Schadensersatz bestehen (Ersatzbüro)
"Büronutzung" bedeutet z.B., dass dort keine Gewerbe bestimtmer Geräusch- oder Emissionsklassen zulässig und die wohnwirtschftliche Nutzung ausgeschlossen ist ; mehr aber auch nicht..
Internetanschluss ist natürlich MIETERsache, aber das eine schaltbare Leitung vorhanden ist, ist VERMIETERsache! Daher meine Frage.