Bürgergeld und Kind?

5 Antworten

Bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres musst Du dem Jobcenter nicht zur Verfügung stehen, danach nur, soweit die Betreuung des Kindes gesichert ist.

Also klar sagen, dass Du die Betreuung selber übernehmen möchtest.


Du mußt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sobald das Kind drei Jahre alt ist.

Wenn es jedoch einen Ehemann gibt, setzt das diese Regel quasi außer Kraft :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nein...du hast drei Jahre Anspruch auf elternzeit (allerdings nicht auf 3 Jahre Elterngeld).

meine Frage lautet kann mich das Jobcenter trotz das ich ein 1 jähriges Kleinkind großziehe arbeiten schicken und somit erzwingen das mein Kind in die Kita muss?

Gegenfrage: Wie willst du deine Pflicht gegenüber dir selbst und gegenüber deinem Kind zur Erwirtschaftung des Lebensunterhaltes denn nachkommen, wenn du nicht arbeiten gehst? Glaubst du, dass die Gesellschaft dafür aufkommen muss, weil du dein Kind nicht in eine Kita geben willst? (Mal ganz davon abgesehen, dass dein Mann ja wohl aktuell auch keiner Arbeit nachzugehen scheint und folglich ebenfalls für die Erziehung daheim wäre.)


Lisaschmilz123 
Fragesteller
 12.05.2024, 18:32

Mein Mann sucht Arbeit er ist aber aktuell auch Student und ich werde mein Kind nicht in die Kita geben ich habe genug Jahre gearbeitet und Steuergelder gezahlt um jetzt definitiv zu entscheiden das ich meinem Kind unter 3 Jahre NICHT in fremde Hände gebe.. das mit dem Bürgergeld ist nur eine Überbrückung bis mein Mann bald anfängt zu arbeiten und vorallem sein Studium fertig hat

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Wahnsinn - Ihr seit wirklich ein tolles Vorbild für Euer Kind.

Sucht Euch einen Job und liegt nicht den Steuerzahler auf der Tasche.


Lisaschmilz123 
Fragesteller
 16.05.2024, 08:53

Danke :)

du bist auch ein tolles Vorbild :)

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feldbuschverona  16.05.2024, 16:24

Ich bin berufstätig und mein Mann auch :-)

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