Bruder und mir wird seit Monaten Kontakt verboten, wie lange darf man dass?

4 Antworten

Diese Situation kenne ich selber. Ich bin damals auf die Barrikaden gegangen, als man meinem Bruder und mir den Kontakt verbieten wollte. Die Betreuer fanden es wäre angeblich besser, wenn er keinen Besuch von Angehörigen erhält. Weiter konnten sie es nicht begründen. Das hat meinen kleinen Bruder seelisch fertig gemacht. Er war nur noch am weinen. Er musste mich nämlich selbst anrufen und mir mitteilen, dass er mich nicht mehr sehen darf.

Ich da angerufen, habe mich erstmal richtig mit denen gefetzt, dann habe ich beim Jugendamt angerufen und mich beschwert. Jugendamt hat das Wohnheim angerufen. Wohnheim hat mich angerufen ich solle bitte vorbeikommen. Wir das dann da vor Ort geklärt, habe sogar eine Entschuldigung von der Betreuerin bekommen, die überhaupt die schwachsinnige Idee hatte. Danach war ich dort fast Dauergast - rein aus Prinzip schon.

Es muss ein guter Grund vorliegen, um Geschwister voneinander zu trennen. Ihr habt zwar Blödsinn gemacht, aber das ist für ein Kontaktverbot nicht ausreichend. Ihr könnt Euch ans Jugendamt wenden und Euch dort beschweren. Geschwister haben ein Recht auf den Umgang miteinander.


Shine874 
Fragesteller
 25.11.2023, 16:32

Okay, Danke.

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Man kannst auch echt übertreiben.

Geschwisterkindern den Kontakt untereinander zu verbieten ist das Allerletzte.

Natürlich kann man die Aktion mit dem Feuerwerk bestrafen.

Aber da gibt es andere Möglichkeiten.


LieberBonner  25.11.2023, 15:54

Dieses Kontakt Verbot darfst du getrost ignorieren

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Wenn ihr den Träger der Wohngruppe so aufgeregt habt, dann solltet ihr ihm bei einem Gespräch - auf das ihr ein Recht habt - versichern, dass ihr die Aktion nicht wiederholen werdet. Und gleichzeitig solltet ihr darauf bestehen, als Geschwister miteinander zu verkehren. Der Träger einer Wohngruppe hat keineswegs das Recht, Geschwistern den Kontakt zu verbieten.

Notfalls wendet ihr euch ans Jugendamt oder nehmt die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch!

Eigentlich garnicht aus diesem nichtigen Grund. Also was ist wirklich passiert? 😏

Ihr habt beide ein Umgangsrecht. Der Kontakt darf aber unter Aufsicht stattfinden wenn eienr von euch für den anderen "gefährlicher Umgang" ist.

Was sagt das Jugendamt zu dem Thema? Gegebenfallls klagt das Umgangsrecht ein. Oder wartet geduldig bis Volljährigkeit. Ab dann kann euch niemand mehr voneinander fernhalten.

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