Darf man in einem Eigentums Garten wohnen?

5 Antworten

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Wenn es nicht zum Wohngebiet gehört könnte es schwierig werden. Wenn man allerdings woandes noch gemeldet ist und man im Garten nur im Sommer wohnt, naja wo kein Kläger da kein Richter....aber auf Dauer könnte es schwierig werden....Aber da frag halt mal bei der Gemeinde nach....

Das mußt du bei der Gemeinde erfragen. Das ist total unterschiedlich. Ein Garten ist ja nur zur Erholung da, es gibt aber Satzungen, die das Wohnen unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. Das ist nicht so pauschal mit JA oder NEIN zu beantworten.

Nein nicht dauerhaft, also nur Saisonal. Ansonsten muss beim Bauamt eine Ausweisung als Wohnraum bestehen/beantragt werden, was nicht gestattet wird. Warum ist einfach, es würden sonst Slams entstehen und es würden Seuchen und andere üble Dinge wuchern.

Kommt drauf an, als was das Grundstück angemeldet / genehmigt wurde. Wenn's als reiner Schrebergarten angegeben ist - nein.

Frag deine Stadt/Gemeinde. Die Vorschriften können unterschiedlich sein.