Bruder in der Wohnung anmelden um Wohnung nicht zu verlieren?

3 Antworten

Sowie ich das kenne geht es um die Miete die während der Haft nicht bezahlt wird. Denn Gelder werden komplett gestrichen. Wenn du die Mietzahlung sicherstellen kannst und jemand sich um die Wohnung kümmert, dann sehe ich kein Problem. Allerdings gilt das für Deutschland.


BitteHilfMir69 
Fragesteller
 29.06.2020, 18:04

Die Miete wäre kein Problem, die 200 schafft jeder auf der mir hilft, geht nur darum da sie ja eig nicht "benutzt " wird in der Zeit

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BitteHilfMir69 
Fragesteller
 29.06.2020, 19:28
@Marelou

Noch nicht, haftantritt is gefühlt in paar wochen, aber ich meld ihn einfach an, irgendwie fi**en wir das system schon

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Marelou  29.06.2020, 20:04
@BitteHilfMir69

Wohnt der Gefangene zur Miete und kann er während der Dauer seiner Inhaftierung die Miete nicht aus seinem Vermögen aufbringen und steht auch sonst niemand zur Verfügung, der die Mietkosten in dieser Zeit übernimmt, droht der Verlust der Wohnung durch Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsrückständen. Arbeitslosengeld-II-Leistungen nach dem SGB II sind während der Dauer der Haft von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Jedoch kann bei kurzer Haftdauer, in der Regel bei einer Dauer von bis zu sechs Monaten, auf Antrag der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII, das Sozialamt, für die Miete aufkommen.' Quelle: Rechtsanwalt Mathias Klose auf http://www.ra-klose.com/html/haft.html

Das müsste für Österreich gelten. Bedeutet du brauchst wirklich jemanden der die Miete übernimmt und gelegentlich nach der Wohnung sieht.

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Solange Miete und Nebenkosten bezahlt werden, sollte das kein Problem darstellen.

Ich denke schon, dass das genügt.


BitteHilfMir69 
Fragesteller
 29.06.2020, 18:02

Hoffe ich, drück mir die Daumen

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