Briefgeheimnis ab wann ist es verletzt?

2 Antworten

Nach § 202 StGB kann das nur derjenige sein, der den Umschlag öffnet oder zumindest Mittäter ist.

Jemand anderes, dem man lediglich das Schreiben in die Hand drückt, weiß ja u.U. gar nicht, dass sich dieses Schriftstück in einem verschlossenen Umschlag befand, der widerrechtlich geöffnet wurde. Strafbar ist in diesem Fall nur vorsätzliches Handeln (§ 15 StGB).


LoliB658ims 
Fragesteller
 26.07.2021, 12:00

das mein ich nämlich. jemand der es in die Hand bekommt aber selbst nicht den Brief geöffnet hat, ist doch indem Sinne nicht strafbar

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Steht doch im Paragraphen. Das Lesen ist gar nicht strafbar.

Strafbar ist nach § 202 Abs. 1 Nr. 1 das unbefugt Öffnen eines verschlossenen Briefes oder Schriftstücks, oder

nach § 202 Abs. 1 Nr. 2 sich Kenntnis des Inhaltes ohne Öffnen zu verschaffen.

Ob derjenige nach dem Öffnen den Inhalt liest, ist unerheblich.