Brief zurück an Adressaten nochmal frankieren?

4 Antworten

Juristisch ist das natürlich nicht einwandfrei, denn Du bist ja nicht unbekannt verzogen.

Aber wenn Du den Absender brüskieren oder gar erschrecken willst, kannst Du das natürlich tun. Rückläufer dieser Art sind portofrei.


Velbert2  22.08.2023, 11:06

Aber der eigentliche Empfänger ist möglicherweise unbekannt verzogen. Der Brief war ja nicht für den Fragesteller bestimmt.

2
Wenn ein Brief ankommt, der bei mir nicht richtig ist

Was heißt "nicht richtig"? Adresse richtig, aber den Empfängernamen gibt es nicht, Adresse richtig aber dein Name falsch geschrieben oder Name und Adresse komplett falsch?
Das beeinflusst nämlich den korrekten Rücksendegrund.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erfahrungen

"Unbekannt verzogen" reicht hier in diesem Fall komplett aus

L.g. Jan

Woher ich das weiß:Recherche

Mit dem Vermerk Empfänger unbekannt ( verzogen ) in den nächsten Briefkasten wefen - den Rest erledigt die Post.