Braucht man bei der Taufpatin eine Bescheinigung vom pfarrer?

4 Antworten

Ja, diese Bescheinigung muss jeder Taufpate vorlegen (können). Das nennt sich genau "Aktueller Auszug aus dem Taufregister" und darf nicht älter als 6 Monate sein. Diesen bekommt man in der Regel vom Taufpfarramt nach telefonischer Anfrage zugeschickt. Manche Diözesen haben aber zentrale Stellen eingerichtet. Das erfrägst aber am besten beim Pfarrer bzw. bei deinem Taufpfarramt. Das hört sich jetzt kompliziert an, geht aber in der Praxis ganz einfach und schnell. Ein oder zwei Telefonate und schon kommt das Ding ins Haus geflattert.

Die praktische Handhabung zur Vorlage des Auszugs aus dem Taufregister hängt aber meistens vom zuständigen Pfarramt ab. Manche Pfarrer glauben dir das auch so. Am besten dort anfragen.

Im Übrigen musst du zum Zeitpunkt der Taufe mindestens 16 Jahre alt sein, um das Patenamt übernehmen zu können. Aber auch hier gilt: Miteinander reden und Papier ist geduldig. Schließlich ist eine "gültige" Taufpatin nicht für die Gültigkeit der Taufe erforderlich.


Meine Tochter wurde vor einigen Wochen getauft (evangelisch, aber vielleicht hilft dir das ja trotzdem weiter). Ihr Pate brauchte einen speziellen Patenschein, den er bei seiner Kirchengemeinde, wo er gemeldet ist, bekommen hat. Eine Kopie der Firmungsurkunde wird vermutlich nicht reichen, du könntest ja in der Zwischenzeit aus der Kirche ausgetreten sein. Ruf einfach mal bei deinem Pfarrer an, der wird dir sagen können, was du brauchst und kann es dir direkt ausstellen.

Wenn Du dem taufenden Pfarrer nicht persönlich bekannt bist, kann er eine Beschenigung verlagen. Wenn Die Frimung nicht länger als ein halbes Jahr alt ist, kann es sein, dass er sie akzeptiert. Aber das hängt am Pfarrer. Manche verlangen eine sog. Mitgliedsbeschieinigung, die bestätigt, dass du im Moment in der Kirche bist. Diese bekommst Du in dem Pfarramt, das für deinen Wohnort zuständig ist. Da genügt in der Regel ein kurzer Anruf. Es kann auch sein, dass er einen "Auszug aus dem Taufbuch" verlangt. Das wäre juristisch korrekter, weil dort neben einem evtl. Austritt auch andere Kirchenstrafen (z.B. Exkommunikation) vermerkt wären, von denen du aber wahrscheinlich keine hast. Hier genügt ein Anruf in dem Pfarramt, wo du getauft wurdest.


Ich würde das auf jeden Fall vorher beim Pfarrer nachfragen, denn das ist unterschiedlich wie die Pfarrgemeinden das handhaben. Ist kein großer Aufwand und Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite.