Brauch man für eine private Planwagenfahrt eine Genehmingung?

2 Antworten

Genehmigung, nicht dass ich wüsste, aber der Planwagen benötigt entsprechend der Mitfahrer ausreichend gesicherte Sitzplätze.


antonstapp16 
Fragesteller
 11.03.2018, 13:58

Was heißt denn gesicherte Sitzplätze? Anschnallgurte?

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Vergiss es !

Erstens berechtigt die Klasse L nicht dazu einen Traktor zu privaten Zwecken zu führen.

Die Klassen L und T sind zweckgebundene Fahrerlaubnisklassen, und sind ausschließlich an Fahrten gebunden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Landwiurtschaft stehen. Du dürfttest mit Klasse L noch nicht mal mit dem Traktor solo zur Pommesbude fahren oder am Kiewerk privat eine Karre Sand holen.

Siehe Fahrerlaubnisverordnung §6 Klasse L

  • Klasse L:
  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Zweitens ist der Transport von Personen auf Anhängern nur für Fahrten in der Land und Forstwirtschaft gestattet, für Fahrten zum Acker.

Siehe §21 StVO:

(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

Wenn Du eine Planwagenfahrt machen willst, muß der Traktor eine durchgehende Bremsanlage haben, der Anhänger eine Zweileitungsdruckluftbremse haben und das gespann benötigt eine Ausnahegenehmigung der jeweiligen Bezirksregierung.

Das ganze sieht i.d.R. so aus, dass der Traktor sowie Anhänger eine jährliche HU Frist bekommen und eine zusätzliche Sicherheitsprüfung nach 6 Monaten.

Das kann in jeder Genehmigung anders sein, das diese Planwagenfahrten gesetzlich nicht geregelt sind, es sind nur die o.g. (§21 StVO) Fahrten zulässig, jede Bezirksregierung kann die Auflagen selbst festlegen, die zu erfüllen sind.

In unserem Reg.Bez. ist es wie oben beschrieben.

Alles was so Kegelclubs usw machen ist illegal, solltest Du Dir als Fahrer des Zugfahrzeuges also reiflich gut überlegen. Zumal Du ja eh nicht die erfordelriche Fahrerlaubnis besitzt, da Klasse L nicht reicht.

Legal wird das nur, wenn es im Zusammenhang mit der Land- oder Forstwirtschaft steht.