Berichtsheft nach der Schule?

4 Antworten

§ 14 BBiG - Berufsausbildungsgesetz

(2) Ausbildende haben Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise nach § 13 Satz 2 Nummer 7 anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen.

Das mußt Du nicht zu Hause machen - und schon gar nicht in der Freizeit.

Zwar gibt es grundsätzlich kein Home-Office für Azubis, aber z. Zt. wird das immer noch großzügiger gehandhabt. Home-Office-Zeit zum Berichtsheft führen, ist dann aber Arbeitszeit.

Der Betrieb muss dir während der Arbeitszeit die Möglichkeit dazu geben das Berichtsheft zu führen.

Dies ist ein klarer Teil der Ausbildung sowohl schulisch als auch betrieblich und gehört damit in Arbeitszeit.

Auch hat der Betrieb sicher zu stellen, dass das Berichtsheft ordentlich sowie wahrheitsgemäß geführt wird, da es als Dokument dient, sollte es zu Problemen im Bezug auf Prüfungsinhalte/Ausbildungsinhalte kommen.

Ein abwälzen auf die Freizeit des Azubis ist nicht zulässig!

 Dienstags soll ich nach der Schule dann meine Berichte schreiben, "im homeoffice" meint mein ausbilder. Ist das so okay?

Ist dein Home-Office Arbeitszeit ?

Falls ja, geht das klar, falls nein dann musst du es nicht führen.

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Anders verhält es sich mit lernen, da dort Wissen nicht vermittelt sondern wiederholt wird.

Dies würde dann in deine Freizeit fallen.


Maddy0312 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 13:39

So sehe ich es nämlich auch, BBIG unter § 14.

Wende mich einfach mal an die kammer, ausbilder ist hartnäckig

Maddy0312 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 13:41
@Zoddt

Mach in der regel gar kein Home-Office, er nennt es nur so

Zoddt  23.05.2022, 13:43
@Maddy0312

Dann ist es nicht zulässig.

Wenn du tatsächlich einen Tag in der Woche 8h bezahlt zuhause bist und dich dort um ausbildungs-/arbeitstechnische Angelegenheiten kümmerst, dann könnte er das ganz klar verlangen.

Wenn du nicht bezahlt wirst, dann bist du zuhause auch nicht am arbeiten und dementsprechend nicht dazu verpflichtet dein Berichtsheft in deiner Freizeit zu erledigen.

Maddy0312 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 13:46
@Zoddt

Er meinte nach dem zweiten Berufsschultag müsse ich eigentlich zur Arbeit kommen, und das ich mich mit dem berichte schreiben zufrieden geben soll

Zoddt  23.05.2022, 13:47
@Maddy0312

Wie gesagt, es ist keine komplexe Frage und die Antwort darauf ist es auch nicht.

Entweder du wirst in dem Zeitraum bezahlt wo du es schreibst oder du wirst es nicht.

Wenn du bezahlt wirst, ist es zulässig, wenn nicht dann nicht.

Da gibt es keinen großen Interpretationsspielraum.

Laut Gesetz müsste dir der Betrieb die Möglichkeit geben, dass Ausfüllen während der Arbeitszeit durchzuführen.

Soweit die Theorie...Was spricht dagegen, der Nachweise der Schulzeit unmittelbar nach der Schule zu schreiben, wenn Du noch genau weißt, was an dem Tag gelaufen ist? Das ist ja auch kein Hexenwerk, sondern in 5-10 Minuten erledigt.

Für die Nachweise der betrieblichen Ausbildung gehe ich da mit. Das sollte Nachmittags kurz vor Feierabend erfolgen. Aber für die Schule?

Ich habe mittlerweile sicher schon 15 Azubis ausgebildet. Da ist keiner auf die Idee gekommen, die Nachweise der Berufsschule im Betrieb zu schreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Maddy0312 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 13:49

Mir geht's um den betrieblichen Teil der berichte. Schulisch ist klar, schreib ich am selben Tag noch

Hallo Maddy0312,

Berichtshefte sind außerhalb der Arbeitszeit zu führen.

Anderes basiert alleine auf Good-Will des Ausbildungsbetriebes.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder