Berechnung Kindesunterhalt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Kind wird nicht berücksichtigt, da er diesem Kind nicht zum Unterhalt verpflichtet ist. Und was das Kind bekommst du ja hoffentlich Unterhalt vom Kindsvater.

Allerdings ist euer gemeinsames Kind relevant bei der Berechnung.

Wobei anzumerken ist, dass er ALLES tun muss um den Mindestunterhalt zu erbringen. Und das kann bedeuten, dass man ihm ein fiktives Einkommen unterstellen könnte, wenn er z.B. neben dem regulären Job noch einen Minijob machen könnte oder das Geld durch Überstunden erbringen kann.

Die 1450 EUR Selbstbehalt sind im übrigen nicht in Stein gemeißelt. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft und so entscheidet der Einzelfall am Ende über die Berechnung.

Wenn er also den Mindestunterhalt für seine Kinder erbringen kann, dann ist es auch ok.

Die 10% Haushaltsersparnis werden auch nicht im jedem Fall berechnet. Es kommt auch hier darauf an, ob du leistungsfähig bist. Denn wenn du im Sozialhilfebereich liegst, dann würde auch keine Absenkung des Selbstbehaltes vorgenommen werden.

Sollte es also nicht zu einer Haushaltsersparnis kommen, dann ist das nachzuweisen. In dem Fall ist es sinnvoll auch das Einkommen des Partners anzugeben.

Ich würde da jetzt erstmal die Berechnung des Jugendamtes abwarten. Dann nochmal einen Fachmann drüber schauen lassen und dann weitersehen...

Wir hatten hier schon Fragen, wo das Jugendamt offensichtlich das gemeinsame Kind unter den Tisch fallen lassen wollte. Das ist aber definitiv NICHT korrekt.


JS222824 
Fragesteller
 21.05.2024, 16:20

Ich selber bekomme keinen Unterhalt für mein Kind aus vorheriger Beziehung.

Noch fällt unsere gemeinsames Kind in eine niedrigere Stufe und das JA hat unser Kind damals nach der Geburt schon nicht mit berechnet. Da hieß es, das kann nur die Mutter veranlassen. Madame sabbert förmlich, wenn es um Geld geht. Deshalb wurde das nie in Erwägung gezogen seitens Mutter und JA…

Nebenjob wird schwer, er arbeitet in Schichten und Überstunden werden nicht ausbezahlt, das wird dann als „Ausgleich“ geschaffen.

Das beste ist wahrscheinlich gar nicht erst vom Jugendamt berechnen zu lassen, sondern evtl erstmal vom Anwalt. Ist schließlich kein Geheimnis, das das JA gerne Anti-Vater ist

0
Kessie1  21.05.2024, 18:45
@JS222824

Lasse die erstmal rechnen. Er soll, wenn er die Unterlagen vorlegt, gleich mal mitteilen, dass er Schichtdienst hat, es für ihn KEINE Möglichkeit gibt Mehrarbeit zu machen, die genauen Fahrkilometer angeben, auch auf alle anderen Abzugsmöglichkeiten hinweisen (mit Belegen) und nochmal verdeutlichen, dass selbstverständlich beide Kinder in die Berechnung einbezogen werden müssen! Die Aussage, dass du als Mutter das machen musst, ist absoluter Tinnef!

Die Kinder sind rechtlich alle gleich gestellt! Da kann man nicht ein Kind unter den Tisch fallen lassen, damit es dem anderen Kind besser geht!

Sicherlich ist es nicht so, dass er dir Geld gibt um das gemeinsame Kind zu versorgen. Aber da das Kind versorgt werden muss, bedarf es ja einen Ansatz der monetär ausgemacht ist.

Wenn ihr Beide das Kind zu gleichen Teilen betreuen würdet, dann kann und wird man den Unterhaltsbedarf auch um die Hälfte reduzieren. Aber hier scheint es ja so, dass er arbeiten geht und du das Kind / die Kinder versorgt.

Sollte das Jugendamt da Zicken machen, dann ist es Zeit für einen Anwalt!

die machen es sich natürlich einfach, da sie ja im Sinne des Kindes von ihr handeln. ABER: würdest du da jetzt auf der Matte stehen, dann hätten sie unterm Strich ja das Problem, dass das Geld für den Unterhalt für Kind 1 bereits ausgegeben wurde, womöglich sogar tituliert wurde.

Das Vorgehen des Jugendamtes macht so gar keinen Sinn! Denn die Kinder sind nun mal vor dem Gesetz gleich und nicht Kind 1 ist gleicher, weil Mutti da vorgesprochen hat.

0
Kessie1  21.05.2024, 18:47
@Kessie1

Ach, wenn das Kind noch klein ist, dann sollte er mal durchrechnen, ob er nicht Elternzeit nimmt ;-).

Dazu gibt es ein interessantes Urteil:

OLG Koblenz, Beschluss v. 27.05.2021, 7 UF 689/20

0
JS222824 
Fragesteller
 22.05.2024, 07:46
@Kessie1

Geld für das Kind gibt er mir natürlich nicht, das fließt gemeinsam für alles.

Ja ich betreue die Kinder hauptsächlich, da ich nur tagsüber arbeiten gehe.

Wir haben halt einfach auch keine guten Erfahrungen mit unserem Jugendamt. Meinem Partner wurde gesagt, was er doch jeden Tag essen könnte, was nicht viel kostet, damit er sich den Unterhalt leisten kann. Also finde ich nicht gerecht.

Als Unterhaltspflichtiger ist man echt am Arsch.

Wären sie mal bei meinem Ex so hinterher gewesen 😂 aber naja, da hat man gesagt, der meldet sich nicht, da kann man nichts machen. Weis nicht wo der Unterschied zwischen dem einen und dem anderen liegt 🤷🏼‍♀️

0
JS222824 
Fragesteller
 22.05.2024, 07:50
@Kessie1

unser Kind ist 5, da braucht keiner mehr in Elternzeit gehen.

0
Kessie1  22.05.2024, 12:33
@JS222824

Es liegt immer am Sachbearbeiter. Manche sind relativ fit und kennen sich auch wirklich aus und Manche fahren da die "Papi ist immer der Böse" Nummer.

Wenn die Rechnung steht, solltet ihr dringend einen Anwalt drüber schauen lassen.

0
JS222824 
Fragesteller
 22.05.2024, 15:42
@Kessie1

Genau das werden wir auch machen lassen.

Ich danke dir 😊💐

1

Das kommt drauf an, wie weit ihr geht. Zur Düsseldorfer Tabelle wurde ja schon einiges gsagt. Und sie ist der erste Maßstab, der herangezogen wird. Da spielt vieles keine Rolle und anderes eine viel zu hohe. Die Düsseldorfer Tabelle ist unrealistisch. Deswegen hat sie auch keinen Bestand mehr, wenn man vor Gericht zieht und eine individuelle Berechnung anfordert. Dann werden PArtner und weitere gemeinsame Ausgaben nämlich auch berücksichtigt. Im Regelfall kommen alle unterhaltszahlenden Elternteile besser weg, wenn sie den Unterhalt individuell gerichtlich errechnen lassen und das Ergebnis aus der Düsseldorfer Tabelle anfechten.

Nach der DDT wird das berechnet inklusive eurem gemeinsamen Kind. Wie genau, wird euch die Rechnung schon zeigen.

Weder du, noch dein Kind werden berücksichtigt.

Die 10% gehen ab wenn ihr zsm lebt.


JS222824 
Fragesteller
 21.05.2024, 13:14

Der springende Punkt ist doch aber, die 10% muss ich als ausstehende ausgleichen. Aber wieso wird da nicht berücksichtigt, das ich auch noch Kinder hab?

0
TinaChris123460  21.05.2024, 13:18
@JS222824

Weil es das Kind deines Partners nicht betrifft. Sonst könnte sich ja jeder nen neuen Partner mit 10 kindern suchen um den Unterhalt fürs eigene Kind zu umgehen.

Dein Kind bekommt genauso selber Unterhalt und hat deshalb nix damit zu tun in der Rechnung, es sei denn er adoptiert es 🤷‍♀️

0
JS222824 
Fragesteller
 21.05.2024, 13:24
@TinaChris123460

Tatsächlich bekommt mein Kind keinen Unterhalt. Sollte vielleicht, aber das steht auf einem anderen Blatt. Mit geht es doch nur um diese 10% Kürzung… es ist ja schön und gut, das er Unterhalt für sein Kind bezahlen muss, sollte im Normalfall auch so sein… aber deshalb muss ich doch nicht für ein für mich fremdes Kind einen Prozentsatz ausgleichen, denn das Kind betrifft mich genauso wenig.

0
TinaChris123460  21.05.2024, 13:52
@JS222824

Es geht nicht um ein fremdes Kind, sondern das ihr als eheähnliche Gemeinschaft weniger kosten habt als jmd, der alles allein trägt. Deshalb die 10%...

Miete, Strom, Wasser, Gas, Versicherungen... an all diesem "spart" man gemeinsam ein.

Zu zweit leben bzw in einem Haushalt ist und bleibt günstiger, weshalb sein Selbstbehalt sinkt

0
JS222824 
Fragesteller
 21.05.2024, 16:09
@TinaChris123460

Wenn der Elternteil bei dem das Kind lebt einen Partner hat „sparen“ sie nicht zusammen. Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen 🤔

0
TinaChris123460  21.05.2024, 16:58
@JS222824

Doch. Zsm leben ist IMMER lukrativer bzw günstiger. Was meinst du wieso beim Amt auch nicht jeder in einer eheähnlichen Gemeinschaft den selben und vollen Satz bekommt?

Daran gibt es nichts zu rütteln und genau deshalb sinkt sein Selbstbehalt 👆🏻

0

Eigentlich ist beides irrelevant, es wird nach Tabelle berechnet.

Auf jeden Fall erst einmal das Jugendamt rechnen lassen. Die Jugendämter sind erfahrungsgemäß in bestimmten Dingen oft viel großzügiger gegenüber unterhaltspflichtigen Vätern als die Gerichte. Ausserdem kann es sein, dass das Jugendamt Fehler zuguinsten des Vaters macht. Und da die Berechnung vom Jugendamt nicht verbindlich ist, kann man es erst einmal auf diese Weise versuchen, günstig davon zu kommen.