Bekommt man eine Strafe wenn man den Krankenwagen unnötig ruft?

12 Antworten

Nein, aber die Rechnung wird es in sich haben.

Ich habe mal für eine Fahrt mit einem normalen Krankentransporter von einem Krankenhaus zum Nächsten über 200 DM bezahlt, das waren keine 500 Meter Entfernung. Die Preise werden sicher in den vielen Jahren nicht gesunken sein, eher das absolute Gegenteil.


Blume12345457  05.12.2019, 14:47

Ich würde auch mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht und habe nur 26€ gezahlt. Es war eine Fahrt von ungefähr 15 min

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Artus01  07.12.2019, 17:35
@Blume12345457

Macht nichts, Es ist in jedem Falle teurer als 26 Euronen. Da ist ja schon ein Taxi fast günstiger.

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Das hängt davon ab, ob dir bewusst war dass es kein Notfall ist, und ob du am Telefon etwas Unwahres erzählt hast.

Wenn du an einen Notfall glaubst, beim Notruf wahrheitsgemäß berichtest was los ist, und der Disponent daraufhin entscheidet, dass wahrscheinlich ein Notfall vorliegt und du einen Rettungswagen brauchst, dann wird das für dich keinerlei Kosten oder Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn es sich dann doch als harmlos herausstellt, war es eben ein Fehleinsatz und man zieht unverrichteter Dinge wieder ab. Weder du als Laie, noch der Disponent am Telefon kann sowas ausschließen.

Wenn du dir nicht sicher bist, ob es nun wirklich ein Notfall ist, das Ganze am Telefon dem Disponenten erklärst und er dann beschließt, dir zur Sicherheit lieber einen Rettungswagen zu schicken, gilt das gleiche: Als Laie und am Telefon kann man es nicht so gut beurteilen.

In diesen beiden Fällen kann es höchstens sein, dass ein eventuell mitalarmierter Notarzt eine "ambulante Behandlung vor Ort" abrechnet. Was natürlich deine Krankenkasse bezahlen muss; an dir bleibt nur die Selbstbeteiligung von 10€ (meine ich) hängen. Wichtig: Das kann nur der studierte Mediziner, das nichtärztliche Rettungsdienstpersonal nicht (dessen Aufgabe ist eigentlich nur die Taxifahrt).

Wenn du hingegen selbst der Meinung warst, dass es kein Notfall ist, aber am Telefon darauf bestehst, dass der Rettungsdienst trotzdem kommt, dann kann der Einsatz für dich kostenpflichtig werden. Also so, dass es die Krankenkasse nicht übernimmt.

Wenn du schließlich genau weißt, dass es keinen Notfall gibt, aber irgendwas erfindest, das die Rettungskräfte auf den Plan ruft, dann machst du dich des Missbrauchs von Notrufeinrichtungen schuldig. Womit du dann nicht nur die Kosten für den Einsatz berappen musst, sondern obendrein noch eine Strafe aufgebrummt bekommst.

Hi,

auch hier muss man zwei Fälle unterscheiden - nämlich "angerufen, weil man es für einen Notfall hielt" und "Spaßanruf".

Ersteres ist Alltag im Rettungsdienst, kleinere Bagatellverletzungen/-erkrankungen, die einen Einsatz nicht erfordern. Gegebenenfalls erfolgt hier eine "Versorgung vor Ort" und die Empfehlung, den Hausarzt/ärztlichen Bereitschaftsdienst aufzusuchen - Fehlfahrt, keine Kosten für den Anrufer.

Besteht der Anrufer in einem solchen Fall dennoch auf einen Transport, der keine medizinische Indikation für die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse erfüllt, muss er die Kosten privat tragen. Das können durchaus mehrere hundert Euro sein.

Das ist eher ein Problem des Grundverständnisses vom Rettungsdienst, der Unbekanntheit des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und vor allem dem abnehmenden Gefühl für die eigene Gesundheit. Leider.

Davon ist der Missbrauch abzugrenzen - also dem mutwilligen Auslösen eines offensichtlichen Fehleinsatzes. Das ist ein Straftatbestand (Notrufmissbrauch, § 145 StGB), der mit empfindlichen Geld- oder auch Haftstrafen geahndet wird.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Es gibt leider keine Konsequenzen. Ich fahre in fast der Hälfte meiner "Notfälle" zu Bagatellsachen mit Highlights wie Sonnenbrand oder winziger Splitter im Finger. Das ist mittlerweile bundesweit Alltag, weil viele Menschen einfach in Bezug auf Gesundheitsdienstleistungen ein völlig falsches Selbstverständnis oder Anspruchdenken haben. Auch eine Rechnung für solche Einsätze wird von den KKs leider nicht gestellt. Das trägt alles die Gesellschaft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Jain...

Wenn der RTW aber gerade bei dir steht und deshalb jemand woanders stirbt, weil er nicht rechtzeitig versorgt wird, musst du das mit deinem Gewissen ausmachen...