Bekomme ich mit bestehen der Abschlussprüfung in der Ausbildung mehr Gehalt?
Der Chef meint erst ab August was ich nicht ganz verstehe habe letzte Woche meine mündliche Prüfung absolviert die haben mir auch eine Bescheinigung gegeben das ich die Ausbildung bestanden habe..
Hänge jetzt das 3. Jahr hinten dran im
Selben betrieb. Ich kann mich noch dran erinnern in der Abschlussprüfung kam in den fragen mal vor das mit bestehen der mündlichen Prüfung man ausgelernt ist.
Warum bekomme ich dann noch das Gehalt für das 2. Lehrjahr ?
7 Antworten
Die Bezahlung ist im Ausbildungsvertrag klar nach Ausbildungsjahren gestaffelt.
Das neue Ausbildungsjahr beginnt exakt an dem Tage, wo sich der Beginn der Ausbildung jaehrt.
Ausgelernt ist man nicht mit Abschluss der muendlichen / praktischen Pruefung, sondern bei erfolgreichem Absolvieren von allen Pruefungen.
Zur Klarstellung: Du hattest einen zweijährigen Ausbildungsvertrag und diesen mit erfolgreich bestandener Prüfung abgeschlossen. Fragen: Wann endet der Ausbildungsvertrag (das ist schriftlich festgehalten)? Wenn der Ausbildungsvertrag um ein weiteres Jahr verlängert wurde, dann hast Du nicht ausgelernt, sondern nur das zweite Ausbildungsjahr abgeschlossen. Wann hast Du Dich entschlossen, ein weiteres Ausbildungsjahr zu absolvieren? Noch während der Ausbildung? Dann gilt auch der Tarif des Ausbildungsvertrages weiter und die Vergütung wird entsprechend dem Vertrag angepasst.
Oder wurdest Du vom Betrieb als ausgebildete Kraft übernommen und wurde dies in einem neuen Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Gehalt/Lohn vereinbart? Dann müsstest Du ab Juli Dein Gehalt/Lohn bekommen.
Gruß Matti
Was heißt denn, Du hängst das 3. Jahr hinten dran? Wenn Du die mündliche Abschlussprüfung bestanden hast, dann ist das Ausbildungsverhältnis beendet.
Folglich dürftest Du doch gar keine Vergütung mehr erhalten?
Du musst doch wissen, ob deine Ausbildung beendet ist oder nicht und was es nun mit dem 3. Jahr auf sich hat? Es muss doch einen Vertrag geben?
Manche Ausbildungen gehen unterschiedlich lang.
Wenn man zum Beispiel 2 Jahre im Einzelhandel eine Ausbildung macht ist man gelernter Verkäufer. Bei 3 Jahren ist man dann Einzelhandelskaufmann.
Wenn ich also als Verkäufer "ein Jahr dran hänge", bin ich Einzelhandelskaufmann.
wenn Du die 24 Monate in dem Betrieb noch nicht abgeschlossen hast, bekommst Du NATÜRLICH noch das Gehalt fürs 2. Lehrjahr und erst ab dem 25. Monat das Gehalt fürs 3. Lehrjahr ...
Aber wieso hab doch meine Prüfung bestanden ...
Und somit ausgelernt oder liege ich falsch ??
trotzdem gilt die 12-Monats-Regel, es sei denn der Betrieb beschließt von sich aus, Dir schon vorzeitig mehr Gehalt zu zahlen. Da der Chef wohl aber schon hat durchblicken lassen, daß Du bis Ende Juli noch im 2. Lehrjahr bist (egal, ob Du die Prüfung vorzeitig bestanden hast), bekommst Du eben erst ab August das höhere Gehalt ...
Ok ..
Aber ob das rechtens ist ist fraglich oder ?
Offiziell bin ich ja ausgelernt und wenn ich die Prüfung bestehe bin ich doch automatisch im 3. Lehrjahr oder liege ich falsch
Du machst sicher eine Stufenausbildung, somit bleibst Du Auszubildende bis zum Ende der Abschlussprüfung im 3. Jahr.
Das ist ja auch die Frage die ich mir stelle doch hier antwortet jeder anders