Bekomme ich auch die Energiepauschale?

2 Antworten

Ja, als Minijobber erfüllst du die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt der Energiepreispauschale. 

Dein Arbeitgeber möchte dir die Energiepreispauschale direkt auszahlen und du hast dafür ein entsprechendes Informationsschreiben vom deinem Arbeitgeber erhalten. 

Für die Auszahlung der Energiepreispauschale benötigt dein Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung von dir, dass es sich bei dem Minijob um dein erstes Dienstverhältnis (Beschäftigung) handelt. 

Legst du deinem Arbeitgeber diese ausgefüllte Erklärung vor und besteht das Beschäftigungsverhältnis am 1. September 2022 noch, erhältst du die Energiepreispauschale direkt von deinem Arbeitgeber ausgezahlt.

Vielleicht interessiert dich auch unser Blog-Beitrag: Auch Minijobber können die Energiepreispauschale erhalten.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Ja, du bekommst ihn, aber nur, wenn du das Schreiben ausfüllst und bestätigst mit Unterschrift, das du keinen anderen Hauptjob hast und dies dein einziger Job ist.

Es geht nicht um frühere Jobs, nur im September 2022 aktuelle Jobs.

Es ist einfach so, wenn jemand einen Hauptjob und einen Minijob hat, dann bekommt er die 300 Euro im Hauptjob gezahlt und nicht beim Minijob (wäre ja doppelt). Hat man nur den Minijob, wird da gezahlt, aber nur, wenn man schriftlich bestätigt, dass es der einzige Job ist, eben dein einziges bzw. erstes Dienstverhältnis.

Also ja ankreuzen, erstes Dienstverhältnis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung