Befristeter Arbeitsvertrag urlaubstage?

5 Antworten

Der Urlaubsanspruch von 20 Tagen entspricht dem gesetzlichen Anspruch bei einer 5-Tage-Woche.

In 2019 hast Du also einen anteiligen Anspruch für 3 Monaten, also auf (20 ./. 12 * 3=) 5 Urlaubstage - wenn du nicht schon bei einem anderen Arbitgeber in diesem Kalenderjahr Deinen vollen Jahresurlaub für 2019 verbraucht hast.

In 2020 hast Du - da das Arbeitsverhältnis bei der Beendigung in der 2. Jahreshälfte 30.09.2020) länger als 6 Monate bestanden haben wird - Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub von 20 Tagen. Ab 01.04.2020 (dann ist die 6-monatige Wartezeit für den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub beendet) hast Du auch Anspruch darauf, den vollen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen - und zwar zusammenhängend/am Stück (wenn Du willst), wenn nicht wirklich (!) dringende (!) betriebliche Gründe diese 4 Wochen am Stück unmöglich machen oder ein anzuwendender Tarifvertrag Anderes erlaubt.

Wenn Du bei diesem Arbeitgeber den vollen Jahresurlaub bis zum 30.09.2020 beanspruchst, hast du allerdings keinen Urlaubsanspruch mehr gegen einen neuen Arbeitgeber in diesem Jahr - es sei denn, der Urlaub dort wäre länger als beim jetzigen.

Das ist auch so nicht rechtskräftig. Die 20 Tage gelten schließlich für ein Jahr (bist du Teilzeit oder ist deine Wochenstundenzahl geringer?). Im nächsten Jahr hättest du neuen Anspruch. Was allerfings oft nicht so gerne gesehen ist, ist Urlaub innerhalb der Probzeit. Also wirst du deine 20 Tage eh eher Mitte nächsten Jahres nehmen können.

Du hast einen Jahresvertrag und damit natürlich Anspruch auf die vollen 20 Tage Urlaub.

Wenn Du am 1. Oktober angefangen hast, dann ist am 30.09 des Folgejahres genau ein Jahr vorbei


Sabotagdugarage 
Fragesteller
 16.10.2019, 20:40

da steht aber innerhalb eines kalenderjahres

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dandy100  16.10.2019, 20:52
@Sabotagdugarage

Du hast aber das hier geschreiben:

"man hat 20 Urlaubstage auf die man aber nur vollen Anspruch hat wenn man nicht innerhalb eines Jahres aus dem Arbeitsverhältniss ausscheide"

Von einem Kalenderjahr steht da nichts

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DerCaveman  17.10.2019, 01:48
Du hast einen Jahresvertrag und damit natürlich Anspruch auf die vollen 20 Tage Urlaub.

Insgesamt wird er hier einen Anspruch auf 25 Urlaubstage erwerben. 5 fuer 2019 und die vollen 20 fuer das Jahr 2020 (weil das Arbeitsverhaeltnis erst in der 2. Jahreshaelfte enden und dann auch schon laenger als 6 Monate bestanden haben wird)

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20 Tage Urlaub/Jahr entsprechen dem gesetzlichen Mindestanspruch bei einer 5 Tage Woche. Hast du eine 5 Tage Woche, erwirbst du fuer das laufende Jahr einen Anspruch auf 5 Urlaubstage und im kommenden Jahr wirst du ab dem 1. Juli einen Anspruch auf die vollen 20 Urlaubstage fuer das Jahr 2020 erworben haben.

Das ist gesetzlich so geregelt und davon kann auch vertraglich nicht wirksam zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.


Familiengerd  17.10.2019, 12:40
im kommenden Jahr wirst du ab dem 1. Juli einen Anspruch auf die vollen 20 Urlaubstage fuer das Jahr 2020 erworben haben

Der volle Anspruch besteht schon ab dem 01.04.2020, da dann die Wartezeit von 6 Monaten beendet ist.

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DerCaveman  17.10.2019, 12:47
@Familiengerd

Das ist natuerlich richtig. Er reduziert sich aber wieder auf einen Teilanspruch, wenn das Arbeitsverhaeltnis - aus welchen Gruenden auch immer - vor dem 1.7. endet.

Ich denke allerdings nicht, dass man angesichts der Fragestellung diese nicht ganz unkomplizierten und moeglicherweise auch verwirrenden Zusammenhaenge wirklich bis ins Detail erklaeren muss.

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Familiengerd  17.10.2019, 12:52
@DerCaveman

Diese Details können für ihn aber wichtig sein, wenn er seinen gesamten Urlaub vor dem 01.07.2020 nehmen und das Arbeitverhältnis ebenfalls vorher bereits enden sollte - auch die Tatsache, dass dann trotz nur eines realen Teilanspruchs nichts verrechnet/zurückverlangt werden darf, wenn das Urlaubsentgelt vom Arbeitgeber bereits gezahlt worden ist.

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Ist doch immer so dass man bei vorzeitigem Ausscheiden nur den anteiligen Urlaubsanspruch hat.

Dein Vertrag ist offenbar befristet und dauert exakt ein Jahr.

Also wo ist das Problem?


Sabotagdugarage 
Fragesteller
 16.10.2019, 20:26

das mit den urlaubstagen 20 tage aber man hat garkein Anspruch drauf ist für mich der witz bei

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TorDerSchatten  16.10.2019, 20:27
@Sabotagdugarage

wieso hast du keinen Anspruch drauf? Selbstverständlich hast du Urlaubsanspruch Der 30.09.2020 ist ja noch nicht eingetreten oder was meinst du damit

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DerCaveman  17.10.2019, 01:49
Ist doch immer so dass man bei vorzeitigem Ausscheiden nur den anteiligen Urlaubsanspruch hat

Nicht bei Ausscheiden in der 2. Jahreshaelfte, wenn das Arbeitsverhaeltnis dann bereits laenger als 6 Monate bestanden hat. Dann hat man naemlich bereits einen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, zumindest jedenfalls auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen.

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