Beerdigung wer muss was zahlen?

7 Antworten

In dem fall gilt wer die musik bestellt mus sie auch bezahlen  bei einer normalen beerdiegung ist zb erstmal die ehefrau oder die kinder dran  mit bezahlen aber nur wen das in deren wirtschaftlichen möglichkeiten liegt.!

Tante Google hilft auch hier weiter:

http://bestattungsvorsorge-heute.de/bestattungskosten-wer-zahlt/

Wenn kein Partner vorhanden ist, müssen die Kinder die Kosten übernehmen. Vor einiger Zeit wurde ein Fall in der Presse platt getreten, bei dem der Vater den Sohn enterbte, der Sohn aber trotzdem die Beerdigung bezahlen musste. Was daraus wurde weiss ich nicht; Tante Google sicher schon.

Ich weiss man soll keine schlafenden Hunde wecken, aber höre doch mal vorsichtig bei deiner Tante nach, was dein Vater oder seine Geschwister "geplant" haben.


Farmmarie 
Fragesteller
 05.12.2016, 14:13

Danke für den Link, beantwortet allerdings meine Frage nicht.

 

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Retzge  05.12.2016, 16:05
@Farmmarie

Dort steht, dass es rechtlich so geregelt ist, dass zuerst der (Ehe)Partner für die Kosten aufkommen muss und danach kommen die Kinder. Wenn jedoch die Geschwister deines Vaters eine Bestattung in Auftrag geben, müssen (eigentlich) auch diese die Kosten tragen. 

Gibt es kein Testament, seid ihr als Kinder wahrscheinlich die Alleinerben und sie werden sicherlich versuchen euch die Kosten aufzudrücken. Ob und in welcher Höhe das sein kann, kann ich nicht sagen; das wird im Extremfall ein Anwalt klären müssen. 

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Hallo Farmmarie, hier ging ja einiges ein wenig durcheinander. Zunächst einmal muß man die Gesetzeslage zum Thema Erben und Bestatten auseinander halten.

1. Ob Ihr das Erbe ausschlagt oder annehmt - Ihr, Dein Bruder und Du, seid die Bestattungspflichtigen.

Wenn Ihr nur geringe Einkünfte habt und Euer Vater auch keinen nennenswerten Nachlaß, aus dem man die Bestattung bezahlen könnte, vererbt, solltet Ihr also das Erbe ausschlagen (vielleicht hat er ja sogar Schulden) und beim Sozialamt eine Bestattungskostenübernahme beantragen. Die bezahlen alles in sehr bescheidenem Rahmen.

Denkt dran - ohne Erbausschlagung habt Ihr auch noch drei Monat Miete, Wohnungsberäumung etc. zu stemmen. Und falls Ihr schon Kinder habt, müßt Ihr auch für sie ausschlagen!

2. Sollten seine Geschwister schon eine Bestattung beauftragen, müssen sie die auch bezahlen.

Kommen sie hinterher mit Erstattungsansprüchen auf Euch zu, könnt Ihr auch später noch eine Kostenübernahme beantragen (bis zwei Jahre nach der Bestattung) und dann bekommen sie "von Euch" eben genau dieses Geld und keinen Cent mehr.

3. Erbe ausschlagen rettet also keinesfalls automatisch vor Bestattungskosten, bestattungspflichtig zu sein heißt aber ebenso wenig, es auch bezahlen zu müssen (wenn man bedürftig ist).

Ich wünsche Euch viel Kraft in dieser beschwerten Zeit und alles Gute für die Familiengründung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 21 Jahre Berufserfahrung

sassenach4u  06.12.2016, 16:08

Was wäre, wenn die beiden keinen Anspruch gegen das Sozialamt hätten, weil sie zwar keine Reichtümer verdienen, aber genug, um keine Kostenübernahme zu bekommen? Das interessiert mich auch. Bruder ordert teuere Bestattung, kommt hinterher und will von den Kindern- keine Ehepartner vorhanden- die Kosten für diese Bestattung. Müssen die Kinder die dann voll bezahlen oder können sie ablehnen und nur die Kosten für eine "Sozialbestattung" an den Bruder zahlen? Kannst du da helfen?

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astridSalzmann  08.12.2016, 10:03

Wenn die Geschwister die Bestattung beauftragen, müssen sie auch zahlen.

Das mir dem Antrag - eventuell auch später - an das Sozialamt habe ich nur geschrieben, weil Nichte/Neffe ja vielleicht weiterhin einen guten Kontakt zu den Tanten/Onkels möchten.

Ein Bestatter dürfte ohne Vollmacht der Kinder von den Geschwistern des Verstorbenen übrigens gar keinen Auftrag annehmen....

 Haben die leiblichen Kinder also kein Geld und ihre Onkels/Tanten haben eine preisintensive Bestattung beauftragt, bleiben letztere schlicht auf den Kosten sitzen und erstere sollen sich kein schlechtes Gewissen einreden (lassen).

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Bestattungspflichtig sind erstmal die Kinder des Toten.

Wenn du allerdings das Erbe für dich und deine Kinder ausschlägst (weil ohnehin nichts nennenswertes zu holen ist) und du selbst nur ein sehr niedriges Einkommen hast, dann kannst du die Übernahme der Kosten durch das Sozialamt beantragen.

Wenn deine Geschwister ein Luxusbegräbnis veranstalten, dann sind sie erst mal dran zu bezahlen. Stellen sie an dich Forderungen, dann kannst du auch später zum Sozialamt gehen, aber es gibt da eine Frist zu beachten. Die Helfer vom Amt werden aber nur den Anteil der günstigsten Beerdigung bezahlen, der Rest ist ja das Privatvergnügen deiner Geschwister gewesen.

Da Euer Vater keine neue Frau hat, seit Ihr die direkten Erben. 

Also seit Ihr auch für seine Beerdigung zuständig, vorausgesetzt er hat es im Testament nicht irgendwo schriftlich festgehalten, wie er unter die Erde möchte.

Die Geschwister von Deinem Vater haben kein Mitspracherecht, da Sie nicht die direkten Erben sind