Baugenehmigung?

3 Antworten

Ja, auch eine Terrasse ist eine bauliche Anlage.

Bei Reihenhäuser sind meist die Grundstücke miniklein - also auf die Grundflächenzahl achten, die wird dort schnell überschritten!

Und 70 cm hoch... Abgrabungen und Aufschüttungen sind höhenmäßig geregelt.

Zumindest um eine "Baumaßnahme geringen Umfanges" wirst du nicht herum kommen.

Am besten beim zuständigen Bauordnungsamt anrufen, die geben dir die für euer Haus richtige Auskunft.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Altbau Kernsanierung und Gartenumgestaltung

Also hier in BRB nicht. Habe gerade so ein Projekt am Laufen. Man muß nur aufpassen, daß man nicht Zuviel Fläche versiegelt.

Qiboo  15.07.2023, 12:42

Die Fläche muss dann auch bei den Abwassergebühren angegeben werden

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