Bafög und Jobcenter Erfahrungen ?
Hallo Leute ich würde gerne etwas wissen.
Ich lebe mit meiner Mutter und sie bekommt Alg 2.
Ich habe vor 2 Monaten meinen Bafög Antrag abgegeben.
Am 01.09.2019 hab ich mit meinem Studium angefangen.
Am 01.11.2019 werde ich mein Bafög erhalten mit der Nachzahlung von September & Oktober.
Ich weiß dass das Jobcenter Anspruch auf die Nachzahlung hat jedoch würde ich wissen ob sie Anspruch auf die komplette Nachzahlung hat.
zb wenn ich 900€ für September und Oktober nachgezahlt bekomme wie viel bekommt das Jobcenter von der 900€ oder bekommt es die komplette 900€?
Danke
2 Antworten
Ich gehe jetzt mal davon aus das du noch unter 25 bist und deine Mutter zumindest noch Kindergeld von derzeit 204 € für dich bekommt !
Nun, es kommt dann darauf an ob das Jobcenter dein Bafög - für September und Oktober bei der Berechnung deines Bedarfs schon berücksichtigt hat oder nicht.
Sollte es schon berücksichtigt worden sein, also Einkommen angerechnet worden sein obwohl es noch nicht bezogen wurde, dann würde dir die komplette Nachzahlung zustehen, weil dann deine Mutter ja ab September weniger Leistungen für dich bekommen hätte.
Wurde dein Bafög - noch nicht berücksichtigt und du hast dann außer Kindergeld, Bafög - kein weiteres Einkommen, dann muss dir von deinem Bafög - pauschal monatlich min.ein Freibetrag von 100 € bleiben.
Das Jobcenter dürfte dann bei seinem Antrag auf Erstattung ans Bafög - Amt von den monatlich angenommenen 450 € Bafög - max.350 € fordern, also dann max.700 €, wenn die Nachzahlung bei 900 € für die beiden Monate betragen würde.
Wenn nach Abzug von 30 € Versicherungspauschale von den pauschalen 100 € Freibetrag auf dein Bafög - die verbleibenden 70 € deine monatlich notwendigen Aufwendungen fürs Studium ( z.B. Fahrkosten ) nicht decken würden, dann musst du das dem Jobcenter nachweisen, dann müssen die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden.
Hast du zwei Accounts?
die gleiche Frage wurde heute schon mal gestellt und von mir beantwortet.
Hier nochmal der gleiche link
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bafoeg-auf-hartz-iv-angerechnet-kann-das-sein_126915.html