Bafög und Unterhalt?

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BAföG geht VOR Unterhaltsleistungen der Eltern.

Und BAföG und Unterhalt nach BGB sind auch zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Du stellst den Antrag auf BAföG, schaust was dabei heraus kommt. Ist der Bedarf damit noch nicht gedeckt, dann muss geschaut werden, was die Eltern nach BGB noch dazu zahlen müssen. Auch das Kindergeld wird voll als dein Einkommen angerechnet.

In der Theorie hast du mit einer eigenen Wohnung Anspruch auf 930 EUR inkl. Kindergeld. Wenn dir also jetzt BAföG in Höhe von 632 EUR zustehen würde, dir die Eltern das Kindergeld weiterleiten, dann bist du bei 882 EUR. Deine Eltern müssten dann noch 48 EUR aufbringen. Nach BGB müssen sie nicht mehr aufbringen (Leistungsfähigkeit vorausgesetzt) und nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz könnten sie nicht mehr aufbringen, sonst würde ja nicht der Betrag bewilligt werden in der Höhe.

Wenn ich jetzt Bafög beantrage, wird das theoretisch Geschenkte/zusätzliche Geld von meinen Eltern mitgerechnet obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind

Zu den gewünschten Kontoauszügen kannst du ja dabei schreiben, dass deinen Eltern und dir nicht klar war, dass sie zum einen nach BGB weniger bis nichts zahlen müssten und zum anderen dir aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse wohl auch noch Schüler BAföG zustehen würde und sie dann ihre Unterhaltsleistungen entsprechend anpassen würden.

Damit entlastest du deine Eltern ja gleichzeitig finanziell und hast den Vorteil beim Schüler BAföG, dass du es nicht zurück zahlen musst.

Wenn du den Bescheid bekommst und da steht beispielweise drin, dass deine Eltern dir noch 500 EUR zahlen müssten, dann bedeutet es aber nicht, dass sie es nach BGB tatsächlich müssen. Denn die Berechnung ist eine ganz andere!

Bei BAföG werden Pauschalen abgezogen und maßgeblich ist das Einkommen vom vorletzten Jahr. Beim Unterhalt wird aber genauer gerechnet und der Unterhaltsverpflichtete hat mehr Abzugsmöglichkeiten. Maßgeblich ist hier auch das Einkommen der letzten 12 Monate und vorrangige Unterhaltsberechtigte werden zudem mehr gewichtet.

Wichtig ist jetzt eben, dass du dem Amt verdeutlichst, dass deine Eltern bislang mehr gezahlt haben als sie müssten weil sie es eben auch nicht besser wussten und eine Neuberechnung nach BGB auch erst dann vorgenommen werden kann, wenn feststeht, wie hoch dein BAföG Anspruch ist. Und sie bislang nur noch deswegen zahlen, damit du nicht verhungerst bis der Antrag durch ist.


Lizzaaahelp 
Fragesteller
 21.01.2024, 09:09

Vielen vielen Dank für diese ausführliche Erklärung :) ich werde dann gleich den Antrag stellen und auf dein Rat hören. Ich hoffe das wäre noch möglich es mitten im Jahr zu stellen.

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