Bafög beim Wechsel der Uni innerhalb des Bundeslandes? Amtshaftung für Auskünfte?

1 Antwort

Ganz werde ich aus deinen Ausführungen nicht schlau. Ob du im gleichen Bundesland studierst, interessiert für den Sachverhalt nicht. Relevant wäre, ob beide Unis vom gleichen BAföG Amt betreut werden oder nicht. Je nachdem:

  1. verschiedene BAföG Ämter:

Sobald du exmatrikuliert bist, musst du es dem alten Amt melden. Dein BAföG Anspruch erlöscht dort sofort. Zuviel gezahlte Beträge wegen verspäteter Meldung der Exmatrikulation sind sofort zurück zuzahlen. Parallel ist beim neuen Amt ein Folgeantrag zu stellen. Du bekommst dann von dort dein BAföG. Liegen zwischen Exmatrikulation und Neueinschreibung mehrere Monate, dann gibt es für diesen Zeitraum natürlich kein Geld, da du in der Zeit kein Student war

  1. dasselbe BAföG Amt:

hier meldest du den Wechsel. Dann läuft es weiter. Auch hier gilt. Sind Exmatrikulation und Neueinschreibung nicht fließend (also zB exmatrikuliert zum 30.9, Neue Uni ab 1.10), dann ist auch hier das BAföG für Monate, an denen du nicht eingeschrieben bist, gezahltes Geld zurückzuerstatten.