Bafög beim Wechsel der Uni innerhalb des Bundeslandes? Amtshaftung für Auskünfte?
Ich habe innerhalb des Bundeslandes Bafög bezogen, bin im 2. Semester exmatrikuliert, um mich an einer anderen Uni INNERHALB des Bundeslandes (statt Zahnmedizin - jetzt Humanmedizin) zu immatrikulieren.
Die Studienleistungen am ersten Standort wurden am 2. Standort und im neuen Studiengang voll anerkannt. Bafög-Verwaltungsangestellte wusste das und hat geraten, bei Weiterbewilligung am neuen Studienort BaFÖG-Weiterbewilligung zu beantragen.
Von einer Brechtigung oder Nicht-Berechtigung war keine Rede in ihrer Auskunft. Nun fordert dieselbe Frau die Rückzahlung von BaFög für die Zeit seit meiner Exmatrikulation. Ich bin mit dem Sachverhalt überfordert, da ich Vollzeit-Studentin geblieben bin, im selben Bundesland blieb und meine Studienleistungen im ersten Semester in Humanmedizin voll anerkannt bekam, da Zahnmedizin und Humanmedizin fast dasselbe im ersten Semester studieren.
Ich brauche dringend Ratschlag, wie ich der sehr ungünstigen Rückforderung widerspreche. Ich bin da mit Gesetzen und Urteilen etc. nicht vertraut. Vor allem dieselbe Frau trägt für mich die Amtshaftung für die irreführende und unvollständige Auskunft, da sie nur von dem Weiterbewilligungsantrag sprach und mir in der Bezugszeit nicht gesagt hat, dass ich unberechtigt wäre oder dass ich ab sofort einen neuen Antrag am neuen Studienort stellen muss. Bitte um eure Hilfe dringend.
1 Antwort
Ganz werde ich aus deinen Ausführungen nicht schlau. Ob du im gleichen Bundesland studierst, interessiert für den Sachverhalt nicht. Relevant wäre, ob beide Unis vom gleichen BAföG Amt betreut werden oder nicht. Je nachdem:
- verschiedene BAföG Ämter:
Sobald du exmatrikuliert bist, musst du es dem alten Amt melden. Dein BAföG Anspruch erlöscht dort sofort. Zuviel gezahlte Beträge wegen verspäteter Meldung der Exmatrikulation sind sofort zurück zuzahlen. Parallel ist beim neuen Amt ein Folgeantrag zu stellen. Du bekommst dann von dort dein BAföG. Liegen zwischen Exmatrikulation und Neueinschreibung mehrere Monate, dann gibt es für diesen Zeitraum natürlich kein Geld, da du in der Zeit kein Student war
- dasselbe BAföG Amt:
hier meldest du den Wechsel. Dann läuft es weiter. Auch hier gilt. Sind Exmatrikulation und Neueinschreibung nicht fließend (also zB exmatrikuliert zum 30.9, Neue Uni ab 1.10), dann ist auch hier das BAföG für Monate, an denen du nicht eingeschrieben bist, gezahltes Geld zurückzuerstatten.