BAB Rechner?

2 Antworten

Vorüber gehend erst einmal ein Privatzimmer/ Ferienwohnung usw. anmieten. Davon gibt es in Köln genügend und als Dauermieter kann man einen vernünftigen Preis aushandeln. Oder der Chef kann Dir ein Zimmer zur Verfügung stehen. Du solltest erst einmal die Probezeit überstehen, dann kannst Du Dir eine kleine Wohnung oder WG suchen.

Du musst immer mit allem rechnen, sogar dass Du während der Probezeit gekündigt wirst oder das Dir die Ausbildung nicht gefällt und Du von Dir auskündigst.

Man gerät ganz schnell in eine Schulden Falle und dann kommt man nicht so schnell wieder heraus.

das war das Ergibniss! Meine brutto Gehalt liegt bei ca 1016 €

Bei dem Betrag musst Du auch noch Steuern zahlen. Da Du über 950 Brutto liegst.

Du kannst, Wohngeld beantragen, wenn Du kein BAB bekommst. Außerdem hast Du noch zusätzlich das Kindergeld.

Wenn Du dann immer noch nicht mit dem Geld auskommst, dann kannst Du nach Absprache mit dem Chef einen Nebenjob anfangen.

https://www.ausbildung-me.de/blog/finanzielle-unterstuetzung-waehrend-der-ausbildung

Zu der Wohnung kommen auch noch zusätzliche Kosten wie GEZ, Internet usw.

https://abi.unicum.de/abi-und-dann/zukunftsweiser/schluss-mit-hotel-mama-kosten-eigene-wohnung


MJD258 
Fragesteller
 02.07.2020, 20:13

Danke für die Antwort.

Das Problem ich kann nicht warten, bis ende meiner Probezeit , denn ist es fast unmöglich von meinem Wohnort nach dem Ausbildungsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren!

Du kannst, Wohngeld beantragen, wenn Du kein BAB bekommst. Außerdem hast Du noch zusätzlich das Kindergeld.

Ich hoffe, dass ich dann Wohngeld bekomme, falls ich kein BAB bekommen würde da wie gesagt ich bin nicht sicher in welchen Preisgrenzen zu suchen.

Kindergeld habe ich leider nicht, da ich alleine in Deutschland bin.

Vielen Dank für die Info.

LG

0

Ist denn eine eigene Wohnung notwendig wegen der Ausbildung oder hast du nur keinen Bock mehr bei deinen Eltern zu wohnen ?

Wie alt bist du denn ?

Unter 25 stünde dir dann min.das Kindergeld von derzeit min.204 € und ab 2021 dann min.219 € zu, wenn du nicht mehr bei einem Elternteil lebst und nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Bei 1016 € Brutto solltest du um die 812 € Netto aufs Konto bekommen, mit Kindergeld würdest du dann ja schon auf ca.1016 € bzw.dann auf 1031 € kommen.

Beim BAB - wird auch nur eine Pauschale von 325 € für die Warmmiete bei der Berechnung berücksichtigt, selbst wenn du tatsächlich angenommen 600 € zahlen müsstest.

Dann kannst du nur einen zusätzlichen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter stellen, wenn kein BAB - Anspruch besteht, aber da wirst du dich auch um dein Kindergeld kümmern müssen, solange du noch unter 25 bist, denn das wäre dann eine vorrangig zustehende Leistung.

Mit diesem Nettoeinkommen von ca.812 € und dem Kindergeld würdest du nach Abzug von pauschal 100 € Freibetrag vom Netto für berufsbedingte Aufwendungen immer noch um die 700 € und mit dem Kindergeld über 900 € haben.

Wenn du als Azubi oder Student nicht mehr bei einem Elternteil lebst, dann stünde dir derzeit ein Unterhalt von 860 € zu, also selbst wenn die Eltern dann leistungsfähig sein würden, müssten sie wahrscheinlich anhand deines anrechenbaren Einkommens dann keinen Unterhalt mehr an dich zahlen.

Bei ca.1000 € Brutto könntest du dann beim ALG - 2 nach § 11 b SGB - ll um die 280 € und bei min.1200 € Brutto derzeit max.300 € an Freibetrag von deinen ca.800 € Netto in Abzug bringen.

Es blieben dann ggf.bei ca.800 € Netto max.520 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig, aber dazu käme dann ggf.noch das volle Kindergeld von derzeit 204 €, dann würde man ggf.bei um die 724 € anrechenbares Gesamteinkommen liegen.

Davon gingen dann derzeit nach dem SGB - ll min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab, für deine angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete blieben dann ggf.max.292 € übrig.

Such dir aus dem Internet einmal ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt oder ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien ", da solltest du dann etwas finden.

Dann sollte dir ggf.vom Jobcenter dann eine Aufstockung zu deinem ungedeckten Bedarf zustehen.


MJD258 
Fragesteller
 02.07.2020, 20:29

Ich bin alleine in Deutschland und wohne Zurzeit in einer eigene Wohnung

der Grund für Umzug ist das ich momentan weit weg von meiner Ausbildung wohne und es ist sehr schwer die zu erreichen.

Nach ca 2 Wochen wird ich 25 sein *_*

und ich habe sowieso kein Kindergeld.

Davon gingen dann derzeit nach dem SGB - ll min.432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab, für deine angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete blieben dann ggf.max.292 € übrig.

292€ für die Kosten der Unterkunft das kann man sogar in Dorfen nicht finden. Deswegen BAB oder Wohngeld ist mir sehr wichtig dann wenn ich noch ca 200€ für die Unterkunft bekomme, kann ich dann alle andere Kosten selbst leisten!

Vielen Dank für die Informationen.

0
isomatte  03.07.2020, 14:50
@MJD258

Das meinte ich ja, es blieben dann von deinem anrechenbarem Einkommen max.um die 292 € für deine Warmmiete übrig, deshalb wird dir dann vorrangig in einer betrieblichen Erstausbildung auf Antrag ggf.BAB - oder dann eine Aufstockung vom Jobcenter mit ALG - 2 zustehen.

Wohngeld stünde dir alleine wohnend in einer Erstausbildung oder Studium nicht zu, weil du dann entweder BAB - oder Bafög - bekommen würdest oder zumindest dem Grunde nach einen Anspruch darauf hättest, also z.B. nur nichts bekommst, weil du selber oder deine Eltern ( Unterhaltspflicht ) zu viel Einkommen haben und dann würdest du vom Wohngeld ausgeschlossen sein.

Wenn du also bald 25 wirst, dann hat sich das mit dem Kindergeld ja erledigt, dann blieben also nur deine ca.520 € anrechenbares Nettoeinkommen, dann müsste nur noch geklärt werden ob dir dann ggf.Unterhalt von deinen Eltern oder doch etwas BAB - zustehen würde.

Du kannst dann auch wenn du etwas BAB - erhalten solltest zusätzlich noch ALG - 2 beim Jobcenter beantragen.

Da kannst du dir aus dem Internet einmal suchen ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt wo du dann wohnen wirst, danach solltest du dich dann bei deiner Suche nach einer angemessenen Wohnung oder WG - Zimmer richten, sonst würde es mit dem Jobcenter nach kurzer Zeit wegen den Kosten Probleme geben.

KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete.

Sollte die angemessene KDU - dann bei angenommen 418 € liegen, dann kämen derzeit im SGB - ll ( ALG - 2 ) noch min. 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu, dann läge man bei einem Grundbedarf von min.850 € pro Monat.

Bei ca. 520 € anrechenbarem Nettoeinkommen müsstest du dann auf min.diese ca.850 € kommen, also durch BAB - Unterhalt der Eltern oder dann ALG - 2 aufgestockt werden.

1
MJD258 
Fragesteller
 21.07.2020, 14:13
@isomatte

Vielen Dank für die Informationen.

0