Autounfall mit 0,03 Promille in Probezeit, Führerschein weg?
Hallo,
Ich habe vor ein paar Wochen einen Unfall gehabt, war bischen zu schnell in der Kurve unterwegs und bin rausgekommen und gegen einen Baum mit der Seite geschleudert worden. Den Tag davor hab ich gut gefeiert, sodass der Alkoholtest bei mit 0,03 Promille angezeigt hat. Der Polizist meinte das er den Führerschein zum Zeitpunkt des Unfalles nicht einziehen kann aber das Punkte auf mich zukommen.
ich bin noch in der Probezeit und weiß jetzt nicht ob ich mir schon ein neues Auto suchen kann, nicht das dann irgendwann der Brief kommt, das ich nicht mehr fahren darf.
Kennst sich da jemand aus und kann mir vielleicht sagen was auf mich zukommen könnte?
Danke im vorraus LG
8 Antworten
Wurde das mit Bluttest nachgewiesen? Ich denke einen Atemtest könntest du notfalls mit Anwalt anfechten.
Dann wird da wahrscheinlich nichts kommen. Ansonsten siehe oben. Da hast du vermutlich extremes Glück gehabt.
Bei 0,03 Promille passiert diesbezüglich gar nix, es gilt zwar in der Probezeit und unter 21 die 0,0 Promillegrenze, aber natürliche Lebensmittel beinhalten schon Alkohol welche einen solchen Wert verursachen können, relevant wird es bei einem Messergebniss ab 0,2 Promille.
Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot mind. 1 Monat und da du in der Probezeit bist, ne fette Nachschulung (kostet ca. 350-500€) und wenn dich die Führerscheinstelle richtig f... will, gibt es zusätzlich noch die allseits beliebte "MPU" (Medizinisch psychologische Untersuchung, auch als "Idiotentest" bekannt, kostet nochmal 500€).
Verursachen eines Autounfall unter Alkoholeinfluss, insbesondere in der Probezeit ein heikles Thema.
0.03 Promille. Da ist fraglich inwiefern das überhaupt in der Messtoleranz des Messgeräs liegt und ob du den Alkoholpegel nicht schon hättest wenn du nen Glas Apfelsaft trinkst.
Ehm nein... der Atemtest ist gar nicht verwertbar und 0,03 Promille ist quasi gar nichts.
0,03 Promille sind doch ein Witz, da wird dir der Führerschein nicht entzogen
Der Atemalkoholtest hat keinerlei Beweiskraft vor einem Gericht. Wenn 0,03 Promille angezeigt wurden und die Polizei keine Blutentnahme angeordnet hat, dann kann dir auch kein Alkohol vorgeworfen werden. Dieser Messwert liegt im Toleranzbereich und der Polizist hat offensichtlich selber erkannt, dass das mit Alkoholfahrt nichts mehr zu tun hat.
Was dir in dem geschilderten Fall aber ziemlich sicher vorgeworfen werden wird, ist fahren mit überhöhter Geschwindigkeit.
Es wurde mit Atemtest gemacht, also das Gerät wo man reinpustet.