Auto Verkauf nur an Händler?
Wieso bevorzugen die meisten ihr Auto an Händlern zu verkaufen? Ich habe bspw. mein Auto an einen Händler verkauft (ist ein Bekannter). Ich war anfangs ein wenig skeptisch von dem Inhalt des Vertrages. Er meinte, dass das so (siehe Bild) ausreichen würde. Er meinte, wenn es mir immer noch auf dem Gewissen liegt, kann ich gerne selbst ein Kaufvertrag formulieren und er würde den auch unterschreiben.
Ich war nur skeptisch, weil ich der dritte Halter des Fahrzeuges bin und auf dem Vertrag „2“ stehen. Auf der Zulassungsbescheinigung steht aber (die ich ihm gegeben habe), wie viele Halter stehen. Zu dem war ich unsicher bzgl. der Grammatik. Was sagt ihr, stehe ich so trotzdem auf der sicheren Seite, also reicht der Vertrag vollkommen aus und ist er gültig? Alle benötigten Unterlagen habe ich ihm ausgehändigt und er wird das Auto laufe der Woche abmelden.
4 Antworten
Ein Kaufvertrag über eine Sache unterliegt keiner Formvorschrift.
Daher, ja der Vertrag ist rechtsverbindlich.
Da du an einen gewerblichen Ankäufer verkaufst, entfällt der Gewährleistunsanspruch, das ist der große Vorteil. Trotzdem sollten die Angaben im Kaufvertrag stimmen, ich würde unbedingt die Anzahl der Vorbesitzer ändern und auf jeden Fall die Vereinbarung über die Stilllegung mit reinschreiben. Außerdem einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung
Ein Kaufvertrag entsteht durch gleichlautende Willenserklärung und er ist bereits mündlich oder durch Gesten geschlossen rechtsverbindlich.
Die Rolle Klopapier ist beim Händler ausgezeichnet mit 1€, das ist rechtlich die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebot. Du legst die Rolle auf das Kassenband und gestikulierst damit. " Ich kaufe dieses Klopapier fur 1€". Der Kassierer zieht es über den Scanner und die Kasse registriert es zum Preis 1€. Damit gestikuliert der Kassierer " Ich bin vom Ladeninhaber autorisiert,in seinem Namen eine Willenserklärung abzugeben und nehme dein Kaufangebot an". Damit gehört dir das Klopapier durch einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag.....
Und jetzt kommt der Knaller, Du darfst es mitnehmen ohne zu bezahlen, bist aber verpflichtet, es unverzüglich zu bezahlen. Das bedeutet in der deutschen Rechtssprechung, innerhalb drei Tagen. Und nur wenn der Verkäufer in seinen AGB die sofortige Bezahlung zum Vertragsbestandteil macht, kann er seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen. Gibt es keine AGB dann gilt das BGB. Darin gibt's keine sofortige Bezahlung und auch keinen Eigentumsvorbehalt. Bedeutet, ohne AGB gehört das Klopapier uneingeschränkt dir, sobald es gescannt ist und Du musst innerhalb drei Tagen bezahlen.
Ein Ankaufvertrag eines profesionellen Händlers sieht schon anders aus.
Aber egal, Hast du die 38.500,- in BAR bekommen ? Dann ist doch alles ok für dich.
Du hast das Fahrzeug an ihn verkauft. Was er jetzt damit macht kann dir völlig egal sein. Dennoch, ein seriöser Händler sieht anders aus.
Den Vertrag würde ich so nicht unterschreiben, lieber Mustervertrag ausm Netz laden und ausfüllen
Dann muß er keine Gewährleistung geben. Das ist bei privaten nicht möglich.
Hast du ein Gewerbe?
Ich habe mein Auto als Privatperson an einen Händler verkauft. Der Vertrag steht. Nur bezieht sich meine Frage über die Gültigkeit & der Form des Vertrages, ob es so trotzdem gültig ist und ich auf der sicheren Seite stehe.
Ja, wenn du nicht als gewerblicher verkaufst.
Sind alle Mängel aufgeführt? Schreibe hinzu das keine weiteren Mängel bekannt sind und nichts verschwiegen würde.
Wegen arglistige Täuschung und so.
Der Käufer muss ohnehin nichts gewährleisten. Darüber hinaus ist es egal ob der Verkäufer gewerblich handelt oder nicht. Es kommt nur darauf an, ob der Ankäufer gewerblich handelt um die Gewährleistung auszuräumen.
Ich bin davon ausgegangen das er als gewerblicher Auftritt. Arglistige Täuschung geht auch bei privaten
Es spielt keine Rolle ob der Verkäufer gewerblich handelt, es kommt nur darauf an, ob der Ankäufer gewerblich handelt oder nicht.
Arglistige Täuschung bzw Betrug gibt es auch bei B2B
Verstehst du überhaupt nichts? Lese alles nochmal.
ich dachte mir halt „so sieht doch kein Vertrag aus und vor allem bei dieser Summe“. Das Geld habe ich Bar bekommen. Er meinte, wenn ich wegen meinem Gewissen einen neuen Vertrag will, kann ich kommen und er würde den auch unterschreiben, aber er hat mir versichert, dass ich auf der sicheren Seite bin.