Auto ohne Tüv und angemeldet mit einem Kurzzeitkennzeichen zur Werkstatt?
Hallo ich möchte demnächst ein Auto kaufen. Das Auto was ich in Sicht habe, ist jedoch abgemeldet und hat seit März 2024 kein TÜV mehr. Ich darf ja auf direktem Wege mit einem Kurzzeitkennzeichen zur Werksatt. Ich möchte das Auto jedoch nur checken lassen. Darf ich anschließend mit dem Auto wieder zurück fahren?
2 Antworten
Du bekommt das Kurzzeitkennzeichen in dem Fall mit der Beschränkung, dass damit bis zum Bestehen der HU nur Fahrten zur Durchführung der HU im Zulassungsbezirk und in den unmittelbar angrenzenden Zulassungsbezirken zugelassen sind.
Das wird auch auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung zum Kurzzeitkennzeichen vermerkt, ist die HU dann bestanden, gilt das Kurzzeitkennzeichen ohne Beschränkung auf die Bezirke.
Die Hauptuntersuchung kann ja auch vom TÜV / DEKRA / GTÜ ... in einer Werkstatt durchgeführt werden. Demnach kannst Du auch zur Werkstatt fahren und dort die HU machen lassen oder das FAhrzeug vor der HU zu reparieren. Zufällig stellt der Werkstatt meister dabei fest, dass es sich gar nicht lohnt, den Schrottkarren dem Prüfingenieur vorzustellen und dann bringst Du das Auto wieder zurück.
Dann hat die Fahrt dem Zweck zur Durchführung der HU gedient. Du darfst nur den Zulassungsbezirk der ausgebenden Stelle und deren unmittelbar angrenzenden Zulassungsbezirke nicht verlassen,
Rechtsquelle §42 Abs 7 FZV
Mit einem Kurzzeitkennzeichen darfst du nur zum nächsten TÜV fahren und musst die TÜV-Abnahme einleiten, sofern das Fahrzeug keinen gültigen TÜV verfügt.