Ausbildungsjahr wiederholen?
Hallo, ich habe dieses Jahr eine Ausbildung zur Erzieherin begonnen. Aus persönlichen Gründen war es mir leider nicht möglich, dort regelmäßig zu erscheinen. Ich habe nun mit der Schule geklärt, dass ich das Jahr wiederholen kann. Alternativ wurde mir angeboten, mich abzumelden und mich erneut anzumelden, sodass das Schuljahr nicht gezählt wird. Das finde ich grundsätzlich positiv. Allerdings mache ich mir jetzt finanzielle Sorgen. Zum einen geht es um das Kindergeld. Wird meine Ausbildung weiterhin als Erstausbildung angesehen, und kann ich die Zeit dazwischen als die drei Monate "Pause" nutzen, um weiterhin Kindergeld zu erhalten? Zum anderen habe ich Bafög beantragt, aber bisher noch keine Bewilligung erhalten. Es kann bis zu 12 Monate dauern, bis ein Antrag bewilligt wird. Kennt sich jemand damit aus, wie meine Lage nun aussieht?
2 Antworten
Die Fehlzeiten mußt Du mit Familienkasse und BAföG-Stelle klären.
Um (weiterhin) Anspruch auf Kindergeld zu haben, mußt Du Dich meiner Meinung nach jedoch nicht erneut an der Schule anmelden.
Normalerweise wird es schneller bewilligt eventuell wegen deinen fehl Zeiten nicht bekommen ?