Kindergeld?
bekommt man weiterhin Kindergeld wenn man in der Ausbildung psychisch krank wird ?
2 Antworten
Kommt darauf an ob das Kind noch minderjährig oder schon volljährig ist.
Für minderjährige Kinder gibt es Kindergeld ohne eine Voraussetzung erfüllen zu müssen.
Wenn das Kind aber schon volljährig und unter 25 ist, muss das Kind zumindest eine Voraussetzung erfüllen, also z.B.in Ausbildung oder Studium sein, bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend gemeldet sein oder einen freiwilligen Dienst wie ein FSJ - machen.
Hat das Kind aber vor der Vollendung des 25 Lebensjahres eine Behinderung oder Erkrankung, die das Kind daran hindert, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten, kann es Kindergeld zeitlich unbegrenzt über das 25 Lebensjahres hinaus geben.
Die Familienkasse möchte dann natürlich entsprechende Nachweise haben.
Solange die Ausbildung weiterläuft