Aus Elternhaus ausziehen mit 24

6 Antworten

Was hast Du bisher gemacht? Schon eine Ausbildung? Warum machst Du derzeit nichts? Bekommst Du ALG oder sonst etwas?

Das kommt ganz darauf an.

Hast du zuvor schon mind. 12 Monate gearbeitet? Dann bekommst du Arbeitslosengeld.

Dann kommt es auch darauf an wie viele deine Eltern verdienen, denn im Fall der Fälle müssen diese dich unterstützen.

Wohngeld bekommst du nur dann, wenn du einen Job hast, dieser aber nur Teilzeit ist.

So hat mir das die Frau bei Jobcenter jedenfalls erklärt glaube ich, könnte mich jetzt aber auch täuschen was das Wohngeld angeht.

Wohngeld würde dir ggf. nur zustehen,wenn du ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll oder SGB - Xll haben würdest,also fällt das bei dir schon mal flach !

Der Bedarf würde dann derzeit sein :

  • Regelsatz 391 €
  • KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete )

und ggf.ein Mehrbedarf,wenn du z.B.durch eine Krankheit eine kostenaufwändige Ernährung benötigen würdest. Davon bräuchtest du dann min.diese 80 %.

Wenn du keinen Anspruch auf ALG - 1 hast,käme nur ALG - 2 vom Jobcenter infrage,das würde dir aber nur zustehen,wenn deine Eltern auch bedürftig sein würden,weil du unter 25 bist und keinen eigenen Anspruch geltend machen kannst,unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern.

Entweder kannst du dem Jobcenter einen wichtigen Grund nennen,der dir das Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr möglich machen würde oder sie setzen dich einfach vor die Tür.

Dann kannst du beim Jobcenter einen Antrag auf ALG - 2 stellen und deine Obdachlosigkeit bekannt geben,dann müssen sie dir etwas anbieten und wenn es erst mal eine Obdachlosenunterkunft ist.

Sie werden dir dann die Kosten nennen,die sie für eine angemessene Unterkunft zahlen würden,dazu stünde dir dann ein Regelsatz für den Lebensunterhalt von derzeit 391 € zu,die kommen dann zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) dazu.

Die Unterkunft musst du dir natürlich dann selber suchen,bei Bedarf kannst du dann auch eine Erstausstattung der Wohnung beantragen und wenn du die Kaution für die Wohnung nicht selber aufbringen kannst,dann könntest du noch einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen.

Dieses müsstest du dann aber in monatlichen Raten ans Jobcenter zurück zahlen,das würde dann mit den laufenden Leistungen verrechnet. Hast du das dann vollständig abgezahlt,würde die Kaution nach einem Auszug natürlich dir zustehen und nicht dem Jobcenter,weil du diese ja dann aus deinem Regelsatz abgezahlt hättest.

Ich weiß nur aus eigener Erfahrung das wenn du zum Abendgymnasium willst, dass du Bafög beantragen kannst.. 
Du könntest dann so viel ich weiß auch ausziehen (Die Erfahrung habe ich nicht gemacht) und du würdest dementsprechend auch mehr Bafög bekommen..
Ich habe noch bei meinen Eltern gewohnt und bin ebenfalls zur Abendschule gegangen und habe Bafög bekommen, mir standen rund 400€ zur Verfügung, wenn man alleine wohnen würde, logischerweise ein wenig mehr.. 

Wie es mit ausziehen und Arbeitslosengeld aussieht kann ich leider nicht beantworten.

Du hast noch nicht gearbeitet?Dann bekommst du kein Arbeitslosengeld,Kindergeld wohl auch nicht mehr.Was hast du für eine Ausbildung?Was für einen Beruf möchtest du ergreifen?Wenn du alles mit NEIN beantwortest,bist du auf die Hilfe der Eltern angewiesen.