Aufbauseminar auch ohne Führerschein möglich?

2 Antworten

Gemäß StVG § 2 Abs. 15 gilt der Fahrlehrer nur dann als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der eigentliche Kraftfahrzeugführer noch keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Und dementsprechend würde ich sagen: Fahrverbot ist Fahrverbot, egal ob mit oder ohne Fahrlehrer.

 Ich weiss das es eine Beobachtungsfahrt gibt aber da ist ja auch ein Fahrlehrer dabei.

Das ist vergleichbar wie in der Fahrschule.
Also ja, die Frage erklärt sich damit schon.