Arbeitsrecht?

2 Antworten

Der AG ist verpflichtet Mitarbeitenden auf Verlangen des AN oder bei Austritt des AN aus der Firma ein Arbeitszeugnis auszustellen. Somit könntest du dagegen gut gerichtlich vorgehen, meistens ists aber der falsche Weg.
Frag mal deinen direkten Vorgesetzten, der sollte das auch können. Sofern das nicht automatisch die Chefin ist.


Mco98 
Fragesteller
 12.12.2023, 09:28

Danke

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Ja, Du kannst eine Frist setzen und es notfalls auch einklagen !